Mit knapp zwei Promille auf dem E-Scooter

Am vergangenen Wochenende ist der Polizei ein E-Scooter-Fahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Wie sich herausstellte, stand der Mann unter erheblichen Alkoholeinfluss. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Mönchengladbach erneut darauf hin: Das Führen von E-Scootern unter Alkoholeinfluss ist nicht nur gefährlich, sondern unterliegt denselben Gesetzen wie Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen jedweder Art (z.B. Autos). Den Beamten fiel der 20-jährige Düsseldorfer gegen vier Uhr in der Nacht zu Samstag, 29.01.2022, aufgrund seiner sehr unsicheren Fahrweise an der Bismarckstraße auf. Sie hielten ihn an. Bei der Kontrolle schwankte er und wirkte stark alkoholisiert. Ein Vortest bestätigte den Verdacht mit einem Wert von knapp zwei Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. (cw) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de