Haftbefehle am Hamburg Airport: Festgenommene Diebin verpasst Flug, europäischer Haftbefehl wird 50-Jährigem zum Verhängnis
Am Mittwochvormittag gegen 10:45 Uhr wollte eine 30-jährige türkische Staatsangehörige vom Hamburg Airport aus in Richtung Istanbul reisen. Als sie sich bei der Ausreisekontrolle anstellte, überprüften die Beamten der Bundespolizei ihre Daten im Fahndungssystem. Dabei stellten sie fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben ist. Sie hatte eine Geldstrafe von 400 Euro zu entrichten, von denen sie bisher jedoch lediglich 80 Euro gezahlt hatte. Alternativ hätten ihr nun 32 Tage Haft gedroht. Die Frau zahlte die geforderten 320 Euro und wurde auf freien Fuß gesetzt. Sie verpasste jedoch ihren Flug.
Gegen 11:00 kam ein 50-jähriger Deutscher mit einem Flug aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Es stellte sich bei der Kontrolle durch die Bundespolizei heraus, dass der Mann auf Grund eines europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg per Untersuchungshaftbefehl gesucht wird. Ihm wird Steuerhinterziehung in 19 Fällen vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden i. H. v. 1,6 Millionen Euro entstanden ist. Hintergrund sind fehlerhafte Anmeldungen und Abrechnungen von Umsatzsteuern gegenüber dem Finanzamt. Der Mann war für Firmen verantwortlich, die Reinigungskräfte für Wohn- und Büroräume sowie Haushaltshilfen anbietet. Ihn erwartet nun eine mehrjährige Haftstrafe. Er wurde in eine Haftanstalt gebracht.
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