BPOL NRW: Asylantrag bei der Bundespolizei endet in Untersuchungshaft
Mit dem Vorhaben, einen Asylantrag zu stellen, hat in der Nacht zum Mittwoch ein 21-jähriger Marokkaner bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof vorgesprochen. Was er wohl nicht ahnte: gegen ihn bestand ein Haftbefehl.
Einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Essen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in mehreren Fällen im Jahr 2018 hatte sich der 21-Jährige Asylbewerber nicht gestellt. Er tauchte unter und sein Asylantrag wurde abgelehnt. Das Amtsgericht Essen erließ gegen den Marokkaner einen Haftbefehl zur Untersuchungshaft. Als er jetzt bei der Bundespolizei ein erneutes Asylbegehren äußerte, wurde er verhaftet. Am Mittwoch wurde er dem Amtsgericht Essen zur Verkündung der Untersuchungshaft vorgeführt.
Weiterhin war er von vier Staatsanwaltschaften im gesamten Ruhrgebiet zur Aufenthaltsermittlung wegen weiterer Eigentumsdelikte ausgeschrieben. Ein neues Strafverfahren wurde gegen den Mann auch noch eingeleitet, da bei der Durchsuchung des Verhafteten eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde.
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