BPOL NRW: Schleuser geht Bundespolizei ins Fahndungsnetz – Er hatte 4 Personen verholfen ohne Ausweispapiere einzureisen – Haftrichter verhängt Untersuchungshaft
Ein 40-jähriger Mann aus Kamerun, der bei der Bundespolizei einschlägig bekannt ist, hatte am Mittwochnachmittag 4 Personen verholfen, ohne die benötigten Ausweispapiere von Belgien nach Deutschland einzureisen.
In Blankenheim (Eifel) ist das Fahrzeug mit den Insassen von einer Streife kontrolliert worden. Dabei konnten 3 Afghanen und eine Frau aus der Elfenbeinküste im Alter von 19 - 42 Jahren ohne die benötigten Ausweispapiere festgestellt werden. Die 42-Jährige hatte sich bei den Beamten lediglich mit einer französischen Asylbescheinigung ausgewiesen. Gegen sie bestand eine Aufenthaltsermittlung der Zentralen Ausländerbehörde in Schweinfurt, da sie hier den Meldeverpflichtungen nicht nachgekommen und untergetaucht war. Nach Beendigung der polizeilichen Vernehmung konnte sie die Dienststelle, mit einer Aufforderung sich beim Ausländeramt zu melden, wieder verlassen. Ein Afghane legte bei der Kontrolle eine Duldung vor, die für die erneute Einreise nach Deutschland kein Ausweispapier darstellte. Des Weiteren lagen Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung in Strafsachen der Staatsanwaltschaften Essen und Aurich wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen Nachstellung vor. Demnächst wird er sich deswegen vor der Justiz verantworten müssen. Er wurde mit einer Aufforderung sich beim Ausländeramt seines Wohnortes zu begeben, wieder auf freien Fuß gesetzt. Zwei weitere Afghanen stellten auf der Dienststelle in Eschweiler ein Schutzersuchen und wurden an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
Der 40-jährige Kameruner wurde am Donnerstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Schleiden vorgeführt, der eine Untersuchungshaft gegen ihn wegen der erneuten Schleusung verhängte. Die Bundespolizei hat diesbezüglich die weiteren Ermittlungen aufgenommen und Beweismittel gesichert.
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