220311-2. Erhöhung der Verkehrssicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer – Bilanz eines hamburgweiten Schwerpunkteinsatzes

Zeit: 10.03.2022, 06:00 Uhr - 22:00 Uhr; Ort: Hamburger Stadtgebiet Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten am Donnerstag insgesamt über 200 Polizeibeamte der Hamburger Verkehrsdirektionen (VD 2 - 4), aller Polizeikommissariate und der Wasserschutzpolizei stationäre und mobile Verkehrskontrollen durch. Dabei überprüften sie 619 Fahrzeuge und 672 Personen. Im Zuge der eingeleiteten Mobilitätswende hat sich der Anteil umweltorientierter Fortbewegungsarten deutlich erhöht. Neben einem Anstieg von Fußgänger- und Fahrradfahrerverkehr haben sich auch Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) zu einem beliebten und vielgenutzten Fortbewegungsmittel in der Stadt etabliert. Trotz eines weiterhin stabilen niedrigen Niveaus an Verkehrsunfällen von Fußgängern und Radfahrern und einer hohen Sicherheit für diese Verkehrsteilnehmer insgesamt, waren im Jahr 2021 fast 50 Prozent aller Verunglückten und zwei Drittel der getöteten Personen im Straßenverkehr (zehn Fußgänger, drei Fahrradfahrer) dieser Risikogruppe zu beklagen. In vielen Fällen wurden die Verkehrsunfälle durch sie selbst verschuldet. Aus diesem Grund stehen die sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmer auch weiterhin im Fokus der erfolgreichen Sicherheitsarbeit der Polizei Hamburg. Die Einsatzkräfte ahndeten bei dem gestrigen Schwerpunkteinsatz folgende Verstöße: Verstöße von Kraftfahrzeugführern Straftaten: - 5 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 2 x illegaler Aufenthalt - 1 x Besitz von Betäubungsmitteln - 1 x Fahren unter Alkoholeinfluss - 3 x KraftfahrzeugsteuervergehenOrdnungswidrigkeiten: - 182 x Parkverstoß auf Geh- und Radwegen - 59 x Rotlichtmissachtung - 40 x verbotswidriges Nutzen des Mobiltelefons - 80 x Geschwindigkeitsverstöße - 23 x verbotswidriges Wenden - 3 x Ladungssicherung - 23 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht von Kindern - 1 x Verstoß gegen Sozialvorschriften - 221 x sonstige Buß-oder VerwarngelderDie ungeschützten Verkehrsteilnehmer haben aber auch ihren eigenverantwortlichen Beitrag für eine sicherere Teilnahme am Straßenverkehr zu leisten. So tragen sie zum Beispiel durch die eigene Aufmerksamkeit oder das Verwenden sichtbarer Kleidung zur persönlichen Sicherheit bei. Aus diesem Grund ahndeten die Beamten auch bei diesen Verkehrsteilnehmern folgende Verstöße: Verstöße von Radfahrern: - 70 x Befahren der falschen Fahrbahnseite (sog. "Geisterradler") - 49 x Befahren des Gehweges - 47 x Rotlichtmissachtung - 19 x Befahren der Fußgängerzone - 17 x HandyverstoßVerstöße von eKF-Nutzern: - 16 x Befahren der falschen Fahrbahnseite - 15 x Parken auf Gehwegen - 8 x Befahren der Fußgängerzone - 3 x Rotlichtmissachtung - 1 x Fahren unter dem Einfluss von BetäubungsmittelnVerstöße von Fußgängern: - 16 x RotlichtmissachtungAußerdem erstellten die Einsatzkräfte 30 Mängelmeldungen aufgrund zum Beispiel nicht mitgeführter Dokumente oder Mängel an den Fahrzeugen aus. Des Weiteren führten sie über 320 Bürgergespräche. Im Verlauf des Kontrolltages kam es zu folgenden Besonderheiten: Ein aufmerksamer Zeuge wies die Polizisten einer Kontrollstelle auf eine anscheinend alkoholisierte Autofahrerin hin. Die Beamten stellten bei der 43-jährigen Deutschen deutlichen Atemalkoholgeruch fest und boten ihr einen Atemalkoholtest an. Diesen konnte die Frau aufgrund ihrer starken Alkoholisierung nicht durchführen, sodass die Polizisten eine Blutprobeentnahme anordneten und die Weiterfahrt untersagten. Außerdem stellten sie den Führerschein der 43-Jährigen sicher. Die Spezialisten der Kontrollgruppe Schwerlast (VD 4) hielten mit besonders geschulten Beamten der Wasserschutzpolizei insgesamt 33 Schwerlastfahrzeuge an. Diese wiesen unter anderem erhebliche Sichtbehinderungen durch kleine Tische, Gardinen oder Kaffeemaschinen im Bereich der Frontscheibe auf, die damit die Sicht auf die Verkehrsführung, die Fahrbahn, angrenzende Gehwege und andere Verkehrsteilnehmer deutlich beeinträchtigte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und erst nach Entfernung der Sichtbehinderungen vor Ort wieder freigegeben. Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft zielgerichtet Verkehrskontrollen durchführen, um damit alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen für die Gefahren des Straßenverkehrs zu sensibilisieren und die Unfallzahlen durch konsequentes Einschreiten zu reduzieren. Mx. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Polizeipressestelle / PÖA 1 Thilo Marxsen Telefon: 040 4286-56211 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de