220321 – 0305 Festnahme nach Verfolgungsfahrt
(fue) Einer Funkstreife des 16. Polizeireviers fiel am Sonntag, den 20. März 2022, gegen 22.40 Uhr, auf der Mainzer Landstraße ein VW Golf auf, der ohne Kennzeichen bewegt wurde.
Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und zeigten dem Fahrer entsprechend Anhaltesignale, die von diesem jedoch ignoriert wurden. Stattdessen erhöhte der Fahrer die Geschwindigkeit und befuhr teilweise entgegengesetzt zur Fahrtrichtung die Mainzer Landstraße, Rebstöcker Straße, Idsteiner Straße, Frankenallee, Schwalbacher Straße und Kriegkstraße, zurück zur Mainzer Landstraße. In der Schwalbacher Straße fuhr er frontal auf einen Funkstreifenwagen zu, dessen Fahrer einen Zusammenprall nur noch durch ein schnelles Ausweichmanöver verhindern konnte. Danach setzte der Fahrer die Flucht auf der Mainzer Landstraße in stadtauswärtiger Richtung fort, auch unter Benutzung des Gleisbettes.
Ohne seine überhöhte Geschwindigkeit auch nur etwas zu verringern, fuhr er an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zur Wickerer Straße, der Schmidtstraße und zur Waldschulstraße über die Rotlicht zeigenden Ampeln.
An der Kreuzung zur Elektronstraße wollte er nach links in diese abbiegen, verlor aber durch die hohe Geschwindigkeit die Kontrolle über den Golf und stieß zunächst gegen die Ampel und dann gegen ein Absperrgitter der Straßenbahnhaltestelle. Ein dort wartender Fahrgast konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.
Der Lenker des Wagens, ein 20-jähriger Mann, konnte noch im Golf sitzend festgenommen werden. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und auch nicht versichert. Der 20-jährige verfügt über keine Fahrerlaubnis, ein Alkohol-, Drogentest verlief negativ.
Der 20-Jährige wird sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verkehrsunfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen. Hinzu kommt noch der von ihm verursachte Sachschaden.
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