14 Durchsuchungen in Bayern anlässlich des bundesweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Bayern – Fehlender Respekt, aber auch verbale und tätliche Angriffe zum Nachteil von Politikerinnen und Politikern sind mittlerweile fast täglich festzustellen. Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger nehmen in den letzten Jahren zu. Ein besonderer Schwerpunkt war im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 festzustellen. Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen Verbreiter von Hasspostings in diesem Zusammenhang vollziehen Ermittler in ganz Bayern Durchsuchungsbeschlüsse oder Vernehmungen gegen insgesamt 17 Beschuldigte. Die Ermittlungen führt die Bayerische Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München, das Bayerische Landeskriminalamt koordiniert die Einsatzmaßnahmen. „Viele Engagierte in den Kommunen werden beschimpft und bedroht. Die Hassdelikte gegen Politiker haben gerade in Zusammenhang mit der Bundestagswahl zugenommen. Die Grenze von unerträglichen Pöbeleien hin zu Straftaten ist fließend. Wer sie überschreitet, darf sich nicht von vermeintlicher Anonymität des Netzes geschützt fühlen, sondern muss die ganze Härte des Gesetzes fürchten“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes. „Hass und Hetze gegen Politikerinnen und Politiker haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen ihnen Beleidigungen und Bedrohungen entgegen. Aber auch das Verbreiten von „Fake News“ ist ein großes Problem. Deshalb muss klar sein: Das gezielte Verbreiten von Falschnachrichten im Internet, die geeignet sind,  öffentliches Wirken von Politikerinnen und Politikern erheblich zu erschweren, zieht erhebliche Konsequenzen nach sich. Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen und im Falle einer Verurteilung stehen Mindestfreiheitsstrafen von drei Monaten im Raum“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz. Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen sind gemäß § 188 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt; handelt es sich um eine üble Nachrede beträgt die Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, im Falle einer Verleumdung 6 Monate bis zu 5 Jahren (§ 188 Abs. 2 StGB). Zu Personen des politischen Lebens zählen seit 2019 auch Politiker auf kommunaler Ebene. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um 13 Männer und vier Frauen, im Alter von 33 bis 69 Jahren. Rückfragen zu den Ermittlungsverfahren bitten wir an die Generalstaatsanwaltschaft München zu richten. Im Jahr 2021 wurden 1.741 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger angezeigt, in den Jahren zuvor 835 (2020), 272 (2019), 232 (2018) und 194 (2017).