Gem. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – ZIT – und des Hessischen Landeskriminalamts / Bundesweiter Aktionstag gegen politische Hasspostings / 12 Beschuldigte aus Hessen

Ermittlerinnen und Ermittler aus 6 hessischen Polizeipräsidien gehen heute im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - mit Durchsuchungen und Vernehmungen gegen 12 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings vor. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 bewusst irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate sowie Beleidigungen in sozialen Netzwerken verbreitet zu haben, die sich gezielt gegen Politikerinnen oder Politiker richteten. Der Einsatz wird vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert. Die Maßnahmen der hessischen Strafverfolgungsbehörden finden im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen politische Hasspostings statt, an dem neben der ZIT auch das Bundeskriminalamt (BKA) und 12 weitere Länderpolizeien beteiligt sind. Seit 6 Uhr finden bundesweit Durchsuchungen bei und Vernehmungen von insgesamt 118 Beschuldigten statt. Verdacht: Bewusst Falschzitate weiterverbreitet An dem hessischen Einsatz sind insgesamt über 30 Ermittlerinnen und Ermittler beteiligt. Die Maßnahmen finden in Frankfurt am Main und Gießen, in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Kassel und Offenbach sowie im Rheingau-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis und im Wetteraukreis statt. Die Beschuldigten sind 26 bis 63 Jahre alt. Den 9 Männern und 3 Frauen wird vorgeworfen, Hasspostings öffentlich verbreitet zu haben, die zur Diffamierung und Diskreditierung bekannter Politikerinnen und Politiker geeignet erschienen. So besteht gegen mehrere Beschuldigte der Verdacht, absichtlich Falschzitate von Politikerinnen weiterverbreitet zu haben, deren Inhalt sich auf die angebliche innere Einstellung der Frauen zum Thema Umgang mit Migration und Geflüchteten bezieht. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass die Politikerinnen schwerste Straftaten bagatellisieren und die Schuld für die Taten bei den Opfern suchen. Diese Zitate waren durch die Betroffenen bzw. durch sogenannte "Faktenchecker" zuvor öffentlich als Falschzitate dokumentiert worden. Grundlage für die Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Ausgangspunkt: Hasspostings im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 Ausgangspunkt des Aktionstages sind Initiativermittlungen von ZIT und BKA zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei konnten über 100 Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Bearbeitung der einzelnen Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte wurde anschließend durch die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen. Geschädigte in den aktuell laufenden Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte sind Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen. Torsten Kunze, Hessischer Generalstaatsanwalt, sagt: "Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und Mandatsträger im Internet beleidigt, verleumdet und bedroht werden. Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer." Präsident des HLKA: Extremistische Äußerungen melden Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, sagt: "Für Bedrohungen, Beleidigungen und Diffamierungen ist weder im analogen Leben noch in der digitalen Welt Raum. Hetze im Internet kann eine große Außenwirkung entfalten, Hate Speech ist ein Nährboden für Gewalt. Umso wichtiger ist es, konsequent einzuschreiten. Das kann die Polizei jedoch nur, wenn sie Kenntnis von Hasskommentaren erlangt. Daher appelliere ich an Bürgerinnen und Bürger, etwaige strafbare oder extremistische Äußerungen im Internet nicht unkommentiert zu lassen, sondern zu melden." Hessische Meldeplattform gegen Hass im Netz Möglich ist das unter anderem über die Meldestelle www.hessengegenhetze.de, die vor über zwei Jahren von der hessischen Landesregierung eingerichtet wurde. Dort können bereits niedrigschwellig Hinweise auf potenzielle Hasspostings oder Hassreden gegeben werden. Der Meldestelle wurden bislang insgesamt über 4.000 Beiträge aus dem Internet - darunter viele von sogenannten sozialen Netzwerken - gemeldet. Rund 55 Prozent davon wurden als Hate Speech eingestuft. Eine Sonderauswertung ergab, dass im Zeitraum vom März 2020 bis November 2021 über 500 Beiträge mit Corona-Bezug gemeldet wurden, von denen mehr als die Hälfte als Hate Speech klassifiziert wurde. Amts- und Mandatsträger waren am häufigsten von Hate Speech betroffen. Weiterführende Auskünfte erteilt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - ZIT. Rückfragen bitte an: Hessisches Landeskriminalamt Laura Kaufmann-Conrad Telefon: 0611/83-8310 E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de