Gem. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – ZIT – und des Hessischen Landeskriminalamts / Bundesweiter Aktionstag gegen politische Hasspostings / 12 Beschuldigte aus Hessen
Ermittlerinnen und Ermittler aus 6 hessischen Polizeipräsidien gehen
heute im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - mit
Durchsuchungen und Vernehmungen gegen 12 mutmaßliche Verfasser von
Hasspostings vor. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, im
Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 bewusst irreführende
Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate sowie
Beleidigungen in sozialen Netzwerken verbreitet zu haben, die sich
gezielt gegen Politikerinnen oder Politiker richteten. Der Einsatz
wird vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert.
Die Maßnahmen der hessischen Strafverfolgungsbehörden finden im
Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen politische Hasspostings
statt, an dem neben der ZIT auch das Bundeskriminalamt (BKA) und 12 weitere Länderpolizeien beteiligt sind. Seit 6 Uhr finden bundesweit Durchsuchungen bei und Vernehmungen von insgesamt 118 Beschuldigten statt.
Verdacht: Bewusst Falschzitate weiterverbreitet
An dem hessischen Einsatz sind insgesamt über 30 Ermittlerinnen und
Ermittler beteiligt. Die Maßnahmen finden in Frankfurt am Main und
Gießen, in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg,
Groß-Gerau, Kassel und Offenbach sowie im Rheingau-Taunus-Kreis,
Werra-Meißner-Kreis und im Wetteraukreis statt. Die Beschuldigten
sind 26 bis 63 Jahre alt. Den 9 Männern und 3 Frauen wird
vorgeworfen, Hasspostings öffentlich verbreitet zu haben, die zur
Diffamierung und Diskreditierung bekannter Politikerinnen und
Politiker geeignet erschienen.
So besteht gegen mehrere Beschuldigte der Verdacht, absichtlich
Falschzitate von Politikerinnen weiterverbreitet zu haben, deren
Inhalt sich auf die angebliche innere Einstellung der Frauen zum
Thema Umgang mit Migration und Geflüchteten bezieht. Dabei wird der
Eindruck erweckt, dass die Politikerinnen schwerste Straftaten
bagatellisieren und die Schuld für die Taten bei den Opfern suchen.
Diese Zitate waren durch die Betroffenen bzw. durch sogenannte
"Faktenchecker" zuvor öffentlich als Falschzitate dokumentiert
worden.
Grundlage für die Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021
neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung,
die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen
Lebens besonders streng unter Strafe stellt.
Ausgangspunkt: Hasspostings im Zusammenhang mit der Bundestagswahl
2021
Ausgangspunkt des Aktionstages sind Initiativermittlungen von ZIT und
BKA zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit
der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei konnten über 100
Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden. Die Bearbeitung der einzelnen Verfahren gegen
identifizierte Beschuldigte wurde anschließend durch die zuständigen
Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen. Geschädigte in
den aktuell laufenden Ermittlungsverfahren gegen identifizierte
Beschuldigte sind Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag
vertretenen Parteien. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.
Torsten Kunze, Hessischer Generalstaatsanwalt, sagt: "Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und
Mandatsträger im Internet beleidigt, verleumdet und bedroht werden.
Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein
demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese
Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den
Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer."
Präsident des HLKA: Extremistische Äußerungen melden
Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, sagt: "Für Bedrohungen, Beleidigungen und Diffamierungen ist weder im
analogen Leben noch in der digitalen Welt Raum. Hetze im Internet
kann eine große Außenwirkung entfalten, Hate Speech ist ein
Nährboden für Gewalt. Umso wichtiger ist es, konsequent
einzuschreiten. Das kann die Polizei jedoch nur, wenn sie Kenntnis
von Hasskommentaren erlangt. Daher appelliere ich an Bürgerinnen und
Bürger, etwaige strafbare oder extremistische Äußerungen im
Internet nicht unkommentiert zu lassen, sondern zu melden."
Hessische Meldeplattform gegen Hass im Netz
Möglich ist das unter anderem über die Meldestelle
www.hessengegenhetze.de, die vor über zwei Jahren von der hessischen Landesregierung eingerichtet wurde. Dort können bereits niedrigschwellig Hinweise auf potenzielle Hasspostings oder Hassreden gegeben werden.
Der Meldestelle wurden bislang insgesamt über 4.000 Beiträge aus
dem Internet - darunter viele von sogenannten sozialen Netzwerken -
gemeldet. Rund 55 Prozent davon wurden als Hate Speech eingestuft.
Eine Sonderauswertung ergab, dass im Zeitraum vom März 2020 bis
November 2021 über 500 Beiträge mit Corona-Bezug gemeldet wurden,
von denen mehr als die Hälfte als Hate Speech klassifiziert wurde.
Amts- und Mandatsträger waren am häufigsten von Hate Speech
betroffen.
Weiterführende Auskünfte erteilt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - ZIT.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de