Sechs Monate Haft wegen besonders schweren Diebstahl
Weil ein 35-jähriger Rumäne seiner Aufforderung zum Haftantritt nicht nachgekommen ist, wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin im August 2020 gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Im Februar 2020 wurde er durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zur Verbüßung einer Haftstrafe von sechs Monaten rechtskräftig verurteilt.
Nun fiel er am heutigen Morgen, den 01. April 2022 gegen 06:15 Uhr den Beamten des Bundespolizeireviers im Seehafen auf. Bei seiner Identitätsfeststellung mit anschließender Fahndungsüberprüfung stießen sie auf den Haftbefehl.
Nach Eröffnung des Haftbefehles und Verständigung der Angehörigen wurde der 35-Jährige in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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