Dinslaken – E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz genutzt / Polizei gibt Tipps

Am Donnerstag gegen 14.45 Uhr befuhr eine 48-jährige Frau aus Dinslaken mit einem Elektrokleinstfahrzeug, einem sogenannten E-Scooter, den Radweg der Hünxer Straße in Höhe der Max-Eyth-Straße in Fahrtrichtung Lohberg, obwohl an dem Fahrzeug nur ein Versicherungskennzeichen des Jahres 2021 angebracht war. Ein gültiger Versicherungsschutz konnte nicht nachgewiesen werden. Die Dinslakenerin erwartet jetzt ein Strafverfahren. Die Polizei nimmt das zum Anlass, erneut auf die Voraussetzungen zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit den beliebten Elektrorollern hinzuweisen: Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Stichtag für eine neue Haftpflichtversicherung ist immer der 01. März. Die Gültigkeit endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Fahrzeugen natürlich tabu. Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de