BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizisten vollstrecken drei Haftbefehle – Zahlung der Geldstrafen ermöglicht Weiterreise

In den Abendstunden des Montages wurde ein 34jähriger polnischer Staatsangehöriger an der BAB11 bei der Einreise nach Pomellen in Fahrtrichtung Berlin kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er durch die STA Neubrandenburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben worden war. Der 34jährige konnte seine Geldstrafe in Höhe von 200,00 Euro sowie 82,50 Euro Kosten vor Ort nicht bezahlen. Bekannte hinterlegten die Geldstrafe bei einem Berliner Polizeirevier und ersparten ihm die angedrohten 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Entlassung vom Revier in Pomellen kehrte er zurück nach Polen. Gestern Morgen gegen 09:20 Uhr wurde durch Unterstützungskräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit aus Bad Bramstedt ein 25jähriger polnischer Staatsangehöriger im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle auf der BAB 11 in Fahrtrichtung Berlin aus Polen kommend an der Abfahrt Penkun kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 25jährigen, ergab eine Ausschreibung der STA Neubrandenburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Demnach hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 375,00 Euro sowie 75,00 Euro Kosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung standen 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe auf dem Haftbefehl. Nach Erreichen der Dienststelle tätigte die festgenommene Person mit dem Handy eine Online-Überweisung der Gesamtsumme. Eine telefonische Anfrage bei der zuständigen STA Neubrandenburg bestätigte den Eingang der Zahlung, so dass nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet wurde. Gegen 17:30 des gleichen Tages wurde auf dem grenzüberschreitenden Verkehrsweg BAB11 auf Höhe des Amtsplatz Nord in Fahrtrichtung Berlin ein 51jähriger Pole festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahls. Demnach hatte die kontrollierte Person eine Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro sowie 77,00 Euro Kosten zu entrichten, alternativ 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Des Weiteren hatte der polnische Staatsangehörige noch zwei Fahndungsnotierungen. Eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Potsdam und eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Neuruppin beide ebenfalls wegen Diebstahls. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und der Zahlung der Geldstrafe wurde er auf freien Fuß gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen Lars Petersen Telefon: +49 38378 230-130 E-Mail: lars.petersen@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .