Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Essen
Ermittlungen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz gegen einen 16-jährigen Jugendlichen aus Essen.
Ihm wird vorgeworfen, einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf Personen in dem von ihm besuchten Gymnasium in Essen am 13. Mai 2022 vorbereitet zu haben. Hierzu soll er sich Gegenstände zum Bau von Sprengvorrichtungen verschafft und solche hergestellt haben. Daneben soll er sich Waffen, unter anderem Armbrüste und Luftdruck- sowie Schreckschusswaffen beschafft haben.
Nach einem Zeugenhinweis konnte das Polizeipräsidium Essen am frühen Morgen des 12. Mai 2022 den Beschuldigten vorläufig festnehmen und umfangreiches Beweismaterial sicherstellen.
Der Beschuldigte ist dem zuständigen Haftrichter vorgeführt worden, der gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erlassen hat. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Weitere Auskünfte können derzeit mit Blick auf die andauernden Ermittlungen und das Alter des jugendlichen Beschuldigten nicht erteilt werden.
Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 StGB sieht für Erwachsene einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für Jugendliche - wie den Beschuldigten - sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von fünf Jahren vor.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Herr Oberstaatsanwalt Heming
Tel.: 0211 9016-231