Bundespolizeidirektion München: 20 Personalien und sieben Haftbefehle – 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe / Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Marokkaner im Zug aus Italien

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (22. Juni) einen mehrfach gesuchten Marokkaner ins Traunsteiner Gefängnis gebracht. Der 27-Jährige hatte offenkundig seine Gründe, bei der vorausgegangenen Kontrolle im Eurocity nahe Rosenheim gegenüber den Beamten falsche Personalien anzugeben. Wie sich mithilfe seiner Fingerabdrücke herausstellte, wurde der Mann, der in Deutschland bereits mit 20 unterschiedlichen Personalien registriert worden war, mit insgesamt sieben Haftbefehlen gesucht. Aufgefallen war der marokkanische Staatsangehörige im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen anlässlich des anstehenden G7-Gipfels im Fernreisezug aus Italien, da er sich weder ausweisen konnte, noch eine Fahrkarte mitführte. Am Rosenheimer Bahnhof musste er seine Zugfahrt beenden und den Bundespolizisten zur Dienststelle folgen. Dort sollten seine Angaben zur Person auf der Grundlage seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei bestätigt werden. Doch statt dieses Belegs wurde klar, dass der in der Vergangenheit von den deutschen Ausländerbehörden mit 20 verschiedenen Namen erfasse Ausländer sofort zu verhaften sei. Das Amtsgericht in Uelzen (Niedersachsen) hatte gegen ihn wegen Diebstahls und schweren Raubes drei Untersuchungshaftbefehle erlassen. Wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und Wohnungseinbruchsdiebstahls suchten die Justizbehörden in Berlin und Lüneburg (Niedersachsen)nach dem Mann. Aufgrund dieser Delikte war er in den Jahren 2017 und 2018 zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 5.400 Euro verurteilt worden. Beglichen hatte er seine Justizschulden allerdings nicht und sich stattdessen wohl ins Ausland abgesetzt. Sofern er nicht in der Lage sein wird, die gerichtlich festgesetzten Geldstrafen zu zahlen, kommen auf ihn ersatzweise 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Traunstein ein. Während seines Gefängnisaufenthalts wird er sich voraussichtlich auch noch wegen Leistungserschleichung, illegalen Einreisversuchs und falscher Namensangabe verantworten müssen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .