Bundespolizeidirektion München: 20 Personalien und sieben Haftbefehle – 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe / Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Marokkaner im Zug aus Italien
Die Bundespolizei hat am Mittwoch (22. Juni) einen mehrfach gesuchten Marokkaner ins Traunsteiner Gefängnis gebracht. Der 27-Jährige hatte offenkundig seine Gründe, bei der vorausgegangenen Kontrolle im Eurocity nahe Rosenheim gegenüber den Beamten falsche Personalien anzugeben. Wie sich mithilfe seiner Fingerabdrücke herausstellte, wurde der Mann, der in Deutschland bereits mit 20 unterschiedlichen Personalien registriert worden war, mit insgesamt sieben Haftbefehlen gesucht.
Aufgefallen war der marokkanische Staatsangehörige im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen anlässlich des anstehenden G7-Gipfels im Fernreisezug aus Italien, da er sich weder ausweisen konnte, noch eine Fahrkarte mitführte. Am Rosenheimer Bahnhof musste er seine Zugfahrt beenden und den Bundespolizisten zur Dienststelle folgen. Dort sollten seine Angaben zur Person auf der Grundlage seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei bestätigt werden. Doch statt dieses Belegs wurde klar, dass der in der Vergangenheit von den deutschen Ausländerbehörden mit 20 verschiedenen Namen erfasse Ausländer sofort zu verhaften sei. Das Amtsgericht in Uelzen (Niedersachsen) hatte gegen ihn wegen Diebstahls und schweren Raubes drei Untersuchungshaftbefehle erlassen. Wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und Wohnungseinbruchsdiebstahls suchten die Justizbehörden in Berlin und Lüneburg (Niedersachsen)nach dem Mann. Aufgrund dieser Delikte war er in den Jahren 2017 und 2018 zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 5.400 Euro verurteilt worden. Beglichen hatte er seine Justizschulden allerdings nicht und sich stattdessen wohl ins Ausland abgesetzt.
Sofern er nicht in der Lage sein wird, die gerichtlich festgesetzten Geldstrafen zu zahlen, kommen auf ihn ersatzweise 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Traunstein ein. Während seines Gefängnisaufenthalts wird er sich voraussichtlich auch noch wegen Leistungserschleichung, illegalen Einreisversuchs und falscher Namensangabe verantworten müssen.
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