Bundespolizeidirektion München: Ein Frühdienst – fünf Haftbefehle/ Bundespolizei bringt vier Männer hinter Gitter
Am Freitag (24. Juni) hat die Bundespolizei innerhalb von acht Stunden fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Beamten lieferten die vier gesuchten Männer in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Am Freitagmorgen stellten Bundespolizisten auf der BAB 96 in einem Fernreisebus aus Barcelona gleich zwei Reisende fest, gegen die Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Ein gambischer Staatsangehöriger wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Der Mann war bereits im Januar 2019 wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe in Höhe von über 1.500 Euro verurteilt worden. Der 25-Jährige war nicht zahlungsfähig, was eine Hafteinlieferung nach sich zog.
Als die Bundespolizisten die Daten eines weiteren britischen Businsassen überprüften, schlug erneut der Fahndungscomputer an. Der Brite wurde per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen versuchter Nötigung gesucht. Da auch der 62-Jährige seine Justizschulden von über 2.000 Euro nicht begleichen konnte, brachten die Beamten den Verhafteten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter.
Am Vormittag kontrollierten die Polizisten einen moldauisch-rumänischen Fahrzeuglenker, der in der Vergangenheit erheblich mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Gegen den 33-Jährigen lag eine internationale Fahndung des Bundeskriminalamtes zum Zwecke der Auslieferung in die Ukraine wegen schweren Raubes vor. Demnach soll der Verhaftete im Jahr 2016 in der Ukraine bei vier Raubzügen seine Opfer mit einem Elektroschocker beziehungsweise einer Pistole bedroht haben und dabei Bargeld in Höhe von umgerechnet etwa 118.000 Euro sowie diverse Wertgegenstände erbeutet haben. Die Bundespolizisten führten den 33-Jährigen am Samstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und brachten den Straftäter anschließend hinter Gitter.
Am Nachmittag schlug noch einmal der Fahndungscomputer an. Die Beamten hatten einen griechischen Fahrzeuglenker gestoppt und überprüft. Gegen den 48-jährigen lagen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaften München I und Nürnberg-Fürth waren wegen Insolvenzverschleppung beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung auf der Suche nach dem Griechen.
Der Festgenommene war bereits vor viereinhalb Jahren wegen Insolvenzverschleppung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von gut 4.000 Euro verurteilt worden. Seit mehr als drei Jahren war das Urteil, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, wegen gefährlicher Körperverletzung bereits rechtskräftig. Auch für diesen Verurteilten endete die Reise letztlich in Haft.
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