BPOLI PW – GdpD POM: Vierzig Tage Haft wegen Diebstahl
Gestern Vormittag kontrollierten Bundespolizisten auf der Bundesautobahn 11, Höhe Penkun, einen 26- jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Er war als Mitreisender in einem Kleinbus in Richtung Berlin unterwegs.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth zur Festnahme wegen Diebstahls. Als Geldstrafe waren 1200,00 EUR + 77,50 EUR Verfahrenskosten festgelegt. Ersatzweise wurden 40 Tage Freiheitsstrafe angedroht.
Bei der Durchsuchung wurde ein in Folie verpacktes Päckchen am Körper der Person festgestellt. Darin befanden sich -1- polnische ID-Karte, -2- VISA-Kreditkarten, -1- polnischer Studentenausweis und -1- Monatsfahrkarte.
Alle Dokumente waren auf eine weibliche polnische Person ausgestellt.
Da die polnische ID-Karte durch Polen wegen Verlust durch Diebstahl im europäischen Fahndungssystem ausgeschrieben ist, wurden daraufhin alle aufgefundenen Dokumente sichergestellt.
Die festgenommene Person wurde aufgrund Zahlungsunfähigkeit am 30.06.22 um 14:00 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
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