BPOL NRW: Alkoholisiert, ohne Führerschein, ohne Ausweispapiere von Bundespolizei in der Eifel gestoppt
Die Bundespolizei hat am Samstagmorgen einen 21-jährigen Serben alkoholisiert, ohne Führerschein sowie die benötigten Ausweispapiere auf der Bundesstraße 258 bei Schöneseiffen/Schleiden aus dem Verkehr gezogen.
Der 21-Jährige fiel der Streife auf, als er zu schnell in eine Baustelle einfuhr und die zur Absicherung aufgestellte Lichtzeichenanlage bei Rotausleuchtung überfuhr. Als er auf einem Seitenstreifen die Streife der Bundespolizei bemerkte, setzte er mit seinem Wagen zurück. Die Beamten hielten ihn daraufhin an und wiesen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Auf die Nachfrage nach seinen Ausweis- und Fahrzeugpapieren, konnte er lediglich einen serbischen Personalausweis vorweisen. Einen Führerschein blieb er den Beamten schuldig. Da der serbische Personalausweis für den Aufenthalt in Deutschland nicht ausreichte, überprüften die Beamten ihn in den Fahndungsdateien. Hier wurde eine Ausschreibung von der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vom Juni 2022 festgestellt. Diesbezüglich hatte das Amtsgericht Göttingen eine Sicherheitsleistung von 500,- Euro für das zu erwartende Strafverfahren verfügt.
Da hier der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag, wurde er mit zur Wache nach Eschweiler genommen. Da der 21-Jährige nach Alkohol roch, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,84 Promille ergab. Da hier der Verdacht von mehreren Verkehrsverstößen und des unerlaubten Aufenthaltes im Raume stand, wurde zuständigkeitshalber die Landespolizei über den Sachverhalt verständigt, die den 21-Jährigen für die Einleitung weiterer Maßnahmen übernommen hatte.
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