„Projekt Korrekt“ – Polizei führt erneuten Schwerpunkteinsatz durch – Ratingen / Hilden / Haan / Langenfeld / Monheim am Rhein – 2208084

Ein weiterer Medieninhalt Am Mittwoch, 17. August 2022, hat die Kreispolizeibehörde Mettmann einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in ausgewählten Städten des Kreises Mettmann durchgeführt. Im Rahmen des Einsatzkonzeptes "Pojekt Korrekt" waren in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte eingesetzt. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Abteilung Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann unter anderem von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Köln, so dass in den Städten Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten der genannten Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte. Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Kraftfahrzeugführenden, welche die sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden. Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 146 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern repressiv geahndet werden, hierbei richteten sich 40 Maßnahmen gegen Radfahrende und 106 gegen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer. Insgesamt leiteten die Beamtinnen und Beamten in sechs Fällen ein Strafverfahren ein, drei Mal wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Mal wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wovon in einem Fall der Fahrer eines E-Scooters betroffen war. Bezogen auf die einzelnen Städte waren zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer insgesamt folgendermaßen betroffen: Ratingen: In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 18 Verstöße von zu Fuß Gehenden beziehungsweise von Radfahrenden fest. Hierbei wurde unter anderem in fünf Fällen die Lichtzeichenanlage missachtet und sieben Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt. Bei 14 Kraftfahrzeugführerinnen und -führern musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in sechs Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hilden / Haan: In insgesamt fünf Fällen mussten die Beamtinnen und Beamten bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ein Verwarngeld anordnen, unter anderem in drei Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung. 21 Kraftfahrzeugführerinnen und -führer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. 17 Mal leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem zehn Mal wegen Ablenkung am Steuer. In einem Fall leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Langenfeld / Monheim am Rhein: Die Beamtinnen und Beamten ordneten in den beiden Städten insgesamt 16 Verwarngelder gegen Radfahrende und / oder zu Fuß Gehende an. Hiervon war in vier Fällen eine Handynutzung der Grund, in weiteren vier Fällen wurde die Vorfahrt missachtet. In einem Fall wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer eines E-Scooters wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern wurden insgesamt 23 Verwarngelder erhoben. In 20 Fällen war hierbei die Vorfahrt missachtet worden. Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen 20 Fahrzeugführerinnen und -führer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, hiervon in elf Fällen wegen Ablenkung am Steuer. Zwei Fahrzeugführerinnen und -führer müssen sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und zwei weitere Fahrzeugführer wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In Monheim wurden unter anderem gezielte Kontrollen im Bereich einer Unfallhäufungsstelle (Garather Weg / Geschwister-Scholl-Straße) durchgeführt. Dort konnten 20 Verstöße von Kraftfahrzeugführenden an dem dortigen "Stopp-Zeichen" geahndet werden. Abgerundet wurde das heutige Präsenzkonzept durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, welcher in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr auf der Friedrichstraße in der Monheimer Innenstadt stattfand. Interessierte konnten sich hierbei von den Experten rund um die Thematik Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden' informieren und führten insgesamt 36 Bürgergespräche. --- Hintergrundinformationen zum "Projekt Korrekt" ---Das schon im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer besitzen keine "Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist. --- Schwerpunktkontrollen ---Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch. --- Zielsetzung ---Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten. Fehlverhalten gegenüber den so genannten "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch die selber besonders gefährdeten Personen bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: " Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern besitzen keine Knautschzone!" und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen. --- Beratung vor Ort ---Parallel zu diesen verstärkten Verkehrskontrollen informiert die Polizei im Rahmen ihrer Schwerpunkteinsätze auch immer wieder an Info-Ständen über das verkehrssicherere Verhalten von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Bei diesen Beratungen stehen insbesondere die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sowie der Gebrauch Licht reflektierender Materialien für eine bessere Erkennbarkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im Vordergrund. Die polizeilichen Präventionsstände werden dabei auch häufig von den Sicherheitspartnern/-innen des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit (ASS!) begleitet. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de