PD Leipzig – Einbrüche | Zwei Fahrzeuge entwendet
Einbrüche | Zwei Fahrzeuge entwendet
Medieninformation: 366/2022
Verantwortlich: Therese Leverenz (tl), Dorothea Benndorf (db)
Stand: 22.08.2022, 14:28 Uhr
Einbruch in StadtreinigungOrt: Leipzig (Schönefeld-Abtnaundorf)
Zeit: 19.08.2022, gegen 13:00 Uhr bis 22.08.2022, 05:55 Uhr
Im angegebenen Zeitraum drangen Unbekannte in das Gebäude der Stadtreinigung ein, hebelten Fensterläden auf und zerschlugen die Scheibe einer Tür. Der entstandene Stehlschaden kann noch nicht abschließend beziffert werden. Der Sachschaden wurde mit etwa 2.000 Euro beziffert. Die Polizei hat Spuren gesichert und die Ermittlungen wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen. (tl)
Einbruch in ErgotherapieOrt: Leipzig (Zentrum-West)
Zeit: 20.08.2022, gegen 14:00 Uhr bis 22.08.2022, gegen 08:00 Uhr
Unbekannte brachen auf nicht bekannte Art und Weise in eine Ergotherapie ein. Dort entwendeten sie einen niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag sowie Elektrotechnik. Der Gesamtstehlschaden liegt im unteren vierstelligen Bereich. Die Polizei hat Spuren gesichert und die Ermittlungen wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen. (db)
Zwei Fahrzeuge entwendetIm Laufe des heutigen Vormittages wurden der Polizei zwei Fälle von gestohlenen Fahrzeugen in der Leipziger Südvorstadt gemeldet.
1. Fall
Ort: Leipzig (Südvorstadt), Kantstraße
Zeit: 21.08.2022, gegen 16:00 Uhr bis 22.08.2022, gegen 08:00 Uhr
Unbekannte entwendeten einen gesichert abgestellten Audi Q3 in der Farbe Schwarz. Das Fahrzeug hat die amtlichen Kennzeichen DW-EG 411 und einen Zeitwert von circa 20.000 Euro.
2. Fall
Ort: Leipzig (Südvorstadt), Brandvorwerkstraße
Zeit: 21.08.2022, gegen 09:00 Uhr bis 22.08.2022, 09:45 Uhr
Im Tatzeitraum wurde in der Brandvorwerkstraße ein geparkter beigefarbener VW Multivan gestohlen. Das Fahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen L-FS 8784 hat einen Wert im mittleren fünfstelligen Bereich.
Die Polizei hat beide Fahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben und ermittelt wegen besonders schweren Falls des Diebstahls. (db)