PD Leipzig – Handel mit Betäubungsmitteln bei Verkehrskontrolle aufgedeckt | Einbruch in Werkstatt

Handel mit Betäubungsmitteln bei Verkehrskontrolle aufgedeckt | Einbruch in Werkstatt Medieninformation: 375/2022 Verantwortlich: Therese Leverenz (tl), Mariele Koeckeritz (mk) Stand: 30.08.2022, 17:20 Uhr Handel mit Betäubungsmitteln bei Verkehrskontrolle aufgedecktOrt: Leipzig (Neulindenau), Schonburgkstraße Zeit: 29.08.2022, 01:45 Uhr In der Nacht von Sonntag auf Montag hielt eine Polizeistreife einen Motorrollerfahrer und dessen Sozius zur allgemeinen Verkehrskontrolle an. Der Fahrer (57, deutsch) wurde zunächst aufgefordert sich auszuweisen und zeigte einen italienischen Ausweis vor. Die Beamten erkannten, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte und durchsuchten daraufhin den Fahrer und den Motorroller. Dabei fanden sie nicht nur den echten Personalausweis, sondern auch Bargeld im vierstelligen Bereich und mehrere Einheiten von verschiedenen Betäubungsmitteln. Beides fanden die Beamten auch in den Sachen der Beifahrerin (30, deutsch). Weiterhin hatte der 57-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis und war zur Fahndung ausgeschrieben. Gegen ihn lagen zwei offene Haftbefehle vor. Beide Verdächtige wurden erkennungsdienstlich behandelt. Nach Rücksprache mit einer Bereitschaftsstaatsanwältin wurden im Anschluss die Wohnungen der beiden Verdächtigen durchsucht. Dabei kam auch ein Rauschgiftspürhund zum Einsatz. Kleinere Mengen von Betäubungsmitteln konnten in beiden Durchsuchungsobjekten sichergestellt werden. Der 57-Jährige wurde später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn und die 30-Jährige werden die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln durch die Kriminalpolizei weitergeführt. (mk) Einbruch in WerkstattOrt: Bennewitz Zeit: 29.08.2022, gegen 15:45 Uhr bis 30.08.2022, 06:50 Uhr Von Montag zu Dienstag drangen Unbekannte durch Aufdrücken eines Fensters in eine Werkstatt ein und entwendeten verschiedene Werkzeuge im Wert eines niedrigen fünfstelligen Betrags. Der Sachschaden kann noch nicht abschließend beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen. (tl)