Alkoholisierte E-Scooterfahrerin verletzt sich bei Verkehrsunfall
Am Sonntagmorgen (11.09.) wurde die Polizei gegen 06:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz an der Holzheimer Straße in Neuss-Pomona gerufen.
Eine 21 jährige Neusserin fuhr mit einem geliehenen E-Scooter auf diesem Parkplatz. Aus bislang ungeklärter Ursache kam sie zu Fall und verletzte sich. Bei der Verkehrsteilnehmerin konnte in der Atemluft Alkoholgeruch festgestellt werden. Sie wurde zur ärztlichen Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo ihr auch eine Blutprobe entnommen wurde.
Der genaue Unfallhergang ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen, welche vom Verkehrskommissariat in Neuss durchgeführt werden.
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in aller Regel mit bis zu 500 Euro Geldbuße, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Eine Straftat, liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus.
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