Unter dem Einfluss von Drogen im Auto unterwegs

"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§1 StVO)" Der Sinn dieser Grundsätze für die Teilnahme am Straßenverkehr wird immer wieder dann besonders klar, wenn Unschuldige durch verantwortungslose Verkehrsteilnehmer geschädigt, verletzt oder gar getötet werden. Einer 33-jährigen Oberhausenerin (deutsch) war die gegenseitige Rücksichtnahme wohl auch nicht wirklich wichtig. Obwohl sie nach eigenen Angaben in der Nacht zuvor Joints geraucht und am Wochenende Kokain konsumiert hatte, trank sie auch noch Alkohol und setzte sich dann hinter das Steuer eines Peugeot Kleinwagens, mit dem sie sich dann durch unsere Stadt bewegte. Kurz vor Mitternacht stoppten Polizisten Dienstagnacht (4.10.) ihre Fahrt auf der Josefstraße. Schnell hatten sie den Verdacht, dass die Oberhausenerin unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte. Ein Drogenvortest bestätigte den Eindruck und reagierte positiv auf Cannabis und Kokain. Die Überprüfung ihres Autos im polizeilichen Fahndungssystem hatte dann auch noch zur Folge, dass die Polizisten das Kennzeichen an Ort und Stelle entstempelten und die Weiterfahrt mit dem Wagen untersagten. Begründung: Für das Fahrzeug bestand schon seit geraumer Zeit kein gültiger Versicherungsschutz mehr. Aber auch für die Fahrerin hatte das Fahndungssystem noch eine Meldung parat. Sie wurde per Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) gesucht. Die Gesuchte wurde nun festgenommen und im Streifenwagen zur Wache transportiert. Zur Beweissicherung entnahm ihr ein Arzt dort eine Blutprobe. Dem im Anschluss an diese Maßnahme drohenden längeren Aufenthalt in einer Gefängniszelle konnte sie dann doch noch durch die sofortige Zahlung der säumigen Geldstrafe entgehen. (Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird vollzogen, wenn eine rechtskräftig verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird) Jetzt muss sie sich erneut mit den Folgen ihrer Gesetzesverstöße auseinandersetzen. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Oberhausen Telefon: 0208/826 22 22 E-Mail: pressestelle.oberhausen@polizei.nrw.de