Mit Pkw auf Fahrradschutzstreifen Fahrzeuge überholt

Wegen eines verbotenen sogenannten Alleinrennens muss sich ein 19-Jähriger verantworten, der in der vergangenen Nacht in Gesundbrunnen der Besatzung eines Funkwagens vom Polizeiabschnitt 12 auffiel. Weil der Heranwachsende, der gegen 22.45 Uhr die Residenzstraße in Richtung Markstraße befuhr, mehrfach den Motor seines VW Golf aufheulen ließ, folgten sie ihm. Dabei beobachteten die Beamtin und der Beamte, wie der Fahrer vor ihm fahrende Autos überholen wollte, was ihm jedoch aufgrund des dichten Verkehrs zunächst nicht gelang. Stattdessen fuhr der Tatverdächtige mehrfach dicht auf vor die vor ihm Fahrenden auf, wobei er wiederholt stark abbremsen musste, um einen Aufprall zu verhindern. An einer Ampel am Louise-Schroeder-Platz/ Ecke Seestraße wechselte der 19-Jährige dann auf die rechte von drei Fahrspuren, die dort endete und mit Beginn der geradeaus führenden Reinickendorfer Straße in einen Fahrradschutzstreifen mit grünem Fahrbahnbelag überging. Auf diesem beschleunigte der Golffahrer sein Fahrzeug und überholte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mehrere links neben ihm fahrende Fahrzeuge. Erst als der Polizist Blaulicht und Martinshorn einschaltete, verlangsamte der Tatverdächtige sein Fahrzeug und wechselte auf einen der beiden zugelassenen Fahrstreifen, bevor er von den Einsatzkräften angehalten wurde. In dem Auto saßen zwei weitere männliche und eine weibliche Heranwachsende, allesamt 19 Jahre alt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Fahrer ergab einen Wert von null Promille. Das Fahrzeug, das auf seinen Vater zugelassen ist, wurde ebenso wie der Führerschein des Heranwachsenden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an.