Essen: 26-Jähriger fährt mit E-Scooter Frau in Fußgängerzone an

45127 E.-Stadtkern: Gestern Abend (3. November, gegen 19:00 Uhr) befuhr ein 26-Jähriger mit seinem E-Scooter die Kettwiger Straße und stieß dort mit einer Passantin (54) zusammen. Der 26-Jährige war auf der Kettwiger Straße in Richtung Hauptbahnhof unterwegs, als er in Höhe der Straße Am Glockenspiel mit der Frau kollidierte. Die 54-Jährige stürzte leicht verletzt zu Boden. Ein hinzugezogener Rettungswagen versorgte sie vor Ort. Weil es Hinweise gab, dass der 26-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte, wurde er mit zur Wache genommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Dort fanden die Beamten ein Tütchen, in dem sich mutmaßlich synthetische Betäubungsmittel befanden. Dieses wurde sichergestellt. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge des Genusses berauschender Mittel. In dem Zusammenhang erinnert die Polizei: - E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und auf Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind E-Scooter verboten. - Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren. - Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Darüber hinaus gilt für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot. - E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. - Die Handynutzung ist während der Fahrt auf dem E-Scooter verboten. - Eine Allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung sind zwingend vorgeschrieben./SyCRückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de