Bundespolizeidirektion München: Großaufgriff unerlaubter Aufenthalt – Zwei Familien melden sich bei der Bundespolizei

Insgesamt dreizehn Afghanen meldeten sich am Freitag (4. November) nach unerlaubter Einreise bzw. Aufenthalt bei der Bundespolizei in der Wache am Hauptbahnhof und beantragten Asyl. Eine afghanische Familie bestehend aus zwei Erwachsenen (29 und 21 Jahre alt) sowie fünf Kindern (4, 6, 8 und 2x 14 Jahre alt) traf am Hauptbahnhof München auf eine weitere afghanische Familie, bestehend aus einer 37-jährigen Frau und deren fünf Kindern (5, 9, 11, 13 und 15 Jahre alt). Gemeinsam wurden die 13 Afghanen auf der Wache der Bundespolizeiinspektion München im Hauptbahnhof vorstellig und stellten ein Asylbegehren. Beide Familien waren erst am selben auf unterschiedlichen Wegen in die Bundesrepublik eingereist bzw. in die Landeshauptstadt gekommen. Alle Personen verfügten über keinerlei Ausweisdokumente. Lediglich einige von ihnen konnten Lichtbilder ihrer Ausweisdokumente oder afghanische Bürgerzertifikate vorzeigen. Im Rahmen einer Befragung gab die 29-Jährige an, von Afghanistan mittels Boot, LKW und PKW über den Iran und die Türkei nach Deutschland geschleust worden zu sein. Hierfür hätten diese insgesamt drei Monate benötigt und seien gegen 10 Uhr am Freitag mittels eines PKW in München angekommen. Die Schleusung wurde durch den Onkel der 29-Jährigen vermittelt. Für die gesamte Strecke bezahlte die Familie mehrere tausend Euro. Als Fluchtgrund gab die Afghanin die derzeitige politische Lage durch die Machtübernahme der Taliban an. Die 37-Jährige erklärte im Rahmen der Befragung, dass ihr Mann wohl von Unbekannten in Afghanistan erschossen wurde und sie aufgrund dessen mit ihren Kindern geflüchtet sei. Für die Schleusung hätte die Familie ca. 1.500 Dollar pro Person bezahlt. Weiter gab die Afghanin an, von Afghanistan über die Türkei, Italien und Österreich nach Deutschland gereist zu sein. Nach Deutschland sei sie mit einem Bus gekommen, könne jedoch keine näheren Angaben hierzu machen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen an die Erstaufnahmeeinrichtung in München verwiesen. Zu den Maßnahmen der Bundespolizei gehören neben der Befragung, u.a. die Identitätsfeststellung, u.a. mittels Fast-ID, die Anzeigenaufnahme wegen unerlaubter Einreise bzw. Aufenthaltes, Durchsuchungen, ED-Behandlungen sowie die Sicherstellung der Kopien von Ausweis- bzw. Behördendokumenten. Die weiteren Ermittlungen zur Schleusung werden von der Polizei des Freistaates Bayern geführt. Der Aufgriff fügt sich ein, in die seit Wochen bundesweit bekannten Aufgriffen von Migranten an Bahnhöfen. Auch in München wurden seit September bei der Bundespolizei vermehrt unerlaubt Eingereiste/Aufhältige aufgegriffen bzw. meldeten sich diese in den Dienststellen am Haupt- wie Ostbahnhof. Weitergehende Zahlenangaben erteilt ausschließlich das Bundespolizeipräsidium. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.