221109 – 1287 Frankfurter Polizei präzisiert ihre Vorstellungen zur Waffenverbotszone

Im Zuge der seit Mitte September 2022 intensivierten polizeilichen Maßnahmen im Bahnhofsgebiet zur Bekämpfung der Drogen- und Straßenkriminalität spricht sich die Frankfurter Polizei für die Einrichtung einer Waffenverbotszone aus. Sie plädiert für ein Verbot von waffenähnlichen, gefährlichen Gegenständen wie Messern jeglicher Art, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen, von metallenen oder scharfkantigen oder spitzen Gegenständen, welche als Schlag-, Stich oder Wurfwaffe eingesetzt werden können sowie von Reizstoffsprühgeräten jeglicher Art. "Ich bin überzeugt davon, dass eine Waffenverbotszone im Bahnhofsgebiet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit in Frankfurt leisten kann. Insbesondere Messer spielen viel zu oft eine gefährliche Rolle bei nächtlichen Auseinandersetzungen. Zu vorgerückter Stunde und unter Alkoholeinfluss wird häufig alles eingesetzt, was mitgeführt wird. Je früher wir also Waffen sicherstellen, desto besser, das ist unmittelbarer Opferschutz.", sagte der Frankfurter Polizeipräsident Stefan Müller. Aus polizeilicher Sicht sollte die Waffenverbotszone im Bereich zwischen der Mainzer Landstraße im Norden und der Gutleutstraße im Süden eingerichtet werden und östlich durch die Weserstraße und westlich durch den Hauptbahnhof begrenzt sein. Neben einer räumlichen Begrenzung soll die Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsgebiet täglich nur in einem bestimmten Zeitrahmen gelten. Die zeitliche Beschränkung von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr soll insbesondere Gewerke, die mit gefährlichen Werkzeugen ausgestattet sind, ausschließen, und somit die berechtigen Interessen bestimmter Berufsgruppen wahren. Auch den Belangen von Berufspendlern und Anwohnern wird auf diese Weise Rechnung getragen. In diesem, in Bezug auf die Fläche, verhältnismäßig kleinen Bereich werden bis zu zwei Drittel der im Bahnhofsgebiet registrierten Gewaltdelikte verübt. Das Fallaufkommen bei den Waffendelikten (§42 V 1. Alt WaffG) hat sich im ausgewiesenen Areal in den letzten drei Jahren von 102 in 2019 auf 239 in 2021 mehr als verdoppelt. Ein großer Teil dieser Straftaten wurde unter dem Einsatz von Messern (102) oder Reizstoffsprühgeräten (109) verübt; im Jahr 2021 zusammen 211 von 239. Die Täter sind meist männlich, unter 30 Jahre alt und fallen durch ihr Verhalten gegenüber Passanten und Gewerbetreibenden auf. Hinzu kommen die explizit im Waffengesetz aufgezählten Delikte (§42 V 2. Alt WaffG), wie beispielsweise Raub, Körperverletzung, Bedrohungen, Nötigungen oder Straftaten gegen das Leben. Diese stiegen von 454 im Jahr 2019 auf 929 Delikte im Jahr 2021; Raub- (136) und Körperverletzungsdelikte (643) überwiegen im letzten Jahr deutlich. Ein Verbot von Glasflaschen und Trinkgläsern ist nicht zielführend, da dies nur mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen für die Gastronomie und den Einzelhandel umsetzbar und somit nicht wirksam wäre. "Die Einrichtung einer Waffenverbotszone in einem ausgewiesenen Teil des Frankfurter Bahnhofsgebiets ist kein Allheilmittel, aber ein zusätzlicher und wesentlicher Sicherheitsbaustein. Eine Waffenverbotszone im Bahnhofsgebiet würde nicht die Eingriffsbefugnisse der Polizei erweitern, diese sind aufgrund des dortigen Kriminalitätsaufkommens (gem. §18 II Nr. 1 HSOG) bereits jetzt gegeben. An der polizeilichen Arbeit im Bahnhofsgebiet ändert sich nichts, da dort ohnehin schon eine sehr hohe Polizeidichte gegeben ist. Zusätzliche Kontrollen sind nicht erforderlich. Aus polizeilicher Sicht wird ein räumlich und zeitlich eng begrenzter Bereich sowohl den Sicherheitsbelangen, als auch den alltäglichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht.", so Polizeipräsident Müller. Das Polizeipräsidium Frankfurt regt einen Pilotzeitraum für die Frankfurter Waffenverbotszone von drei Jahren mit anschließender Evaluation an. Hintergrund: Seit Mitte September 2022 intensiviert die Frankfurter Polizei die polizeilichen Maßnahmen im Kampf gegen die negativen Entwicklungen der Drogen- und Straßenkriminalität im Frankfurt Bahnhofsgebiet. In den vergangenen Wochen wurden alleine durch die zusätzlichen Maßnahmen dieser Initiative 418 Strafanzeigen und 86 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, 78 Personen vorläufig festgenommen und 42 Haftbefehle vollstreckt. Zielrichtung der Maßnahmen ist eine starke Sichtbarkeit der Polizei, die Bekämpfung von Straßen-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität, die Reduzierung des Konsums insbesondere der Leitdroge Crack im öffentlichen Raum in Verbindung mit dem Lagern bzw. dauerhaften Verweilen in großen Gruppen auf Straßen und Gehwegen. Ferner soll dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger durch verstärkte Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de