BPOL NRW: Fahrt mit gestohlenem E-Scooter endet bei der Bundespolizei

Dass das Fahren mit Fahrzeugen in Bahnhöfen verboten ist, sollte allgemein bekannt sein. Diese Vorschrift ist an einem 21-Jährigen wohl vorbeigegangen. Der afghanische Staatsangehörige ist am Freitagabend (18. November) im Bielefelder Hauptbahnhof mit einem E-Scooter Bundespolizisten in die Arme gefahren. Bei der Überprüfung des Scooters wurde festgestellt, dass der zur Fahndung ausgeschrieben war. Im April ist er in Bielefeld gestohlen worden. Die Behauptung, dass er den E-Scooter auf einer Versteigerungsplattform im Internet für 600 Euro erstanden habe, war wenig glaubhaft, lag der angegebene Kaufpreis doch deutlich über dem Neupreis des Fahrzeugs. Der E-Roller wurde sichergestellt und wird an den Eigentümer zurückgegeben. Gegen den 21-Jährigen, der wegen verschiedener Eigentumsdelikte bekannt ist, wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.