Bundespolizeidirektion München: Freiheit oder Gefängnis?

Bundespolizei verhaftet bei Grenzkontrollen gleich mehrere gesuchte Personen Mutter beziehungsweise Gattin springt ein Freiheit oder Gefängnis? Diese Frage müssen sich bisweilen Personen stellen, die von der Bundespolizei kontrolliert werden. Am Montag (5. Dezember) hat eine 21-Jährige mehrere Stunden lang nicht absehen können, ob sie das Weihnachtsfest in Haft oder zu Hause verbringen wird. Im Rahmen der Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden fest, dass gegen die ungarische Busreisende ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vorlag. Demnach musste sie wegen Urkundenfälschung eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen. Ihr war zur Last gelegt worden, gefälschte Eintragungen zu Corona-Impfungen im Impfausweis benutzt zu haben. Da der Ungarin der geforderte Betrag nicht zur Verfügung stand, wurde ihr in der Rosenheimer Inspektion eröffnet, dass sie ersatzweise die gerichtlich bestimmte Freiheitsstrafe von 80 Tagen anzutreten hätte. In Anbetracht der drohenden Haft wandte sie sich telefonisch an ihre Mutter, die zu ihrer Erleichterung für die Justizschulden aufkam. Nachdem der Einzahlungsbeleg bei der Bundespolizei eingegangen war, konnte die junge Frau die Dienststelle in Rosenheim wieder verlassen. Auf externe Hilfe war zuvor auch ein österreichischer Kraftfahrer angewiesen. Wie sich bei der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien herausstellte, hatte er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 5.760 Euro zu zahlen. Der 34-Jährige konnte den Beamten der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion die geforderte Summe nicht aushändigen, sodass er ersatzweise eine 96-tägige Restfreiheitsstrafe in Betracht zu ziehen hatte. Nur dank der Mithilfe seiner Ehefrau, die der Verhaftete per Telefon über seine missliche Lage informierte, blieb ihm ein längerer Gefängnisaufenthalt erspart. Die Gattin war in der Lage, die vierstellige Forderung zu begleichen. Somit konnte ihr Mann aus dem Gewahrsam der Bundespolizei entlassen werden. Von der Grenzkontrollstelle ins Gefängnis Ein italienischer Businsasse, den die Bundespolizisten in der Kontrollstelle an der Inntalautobahn festgenommen hatten, fand hingegen niemanden, der für seine Schulden aufkommen wollte. Der 36-Jährige hatte aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts München wegen Betrugs eine Geldstrafe von 1.350 Euro offen. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste er eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Die kommenden Feiertage wird er daher hinter Gittern verbringen. Nach Traunstein ins Gefängnis kam ein rumänischer Staatsangehöriger, der gleichfalls auf Höhe Kiefersfelden im Reisebus einer Kontrolle unterzogen wurde. Der 31-Jährige hatte keine Wahl mehr zwischen Freiheit oder Gefängnis. Da er nach einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die vom Amtsgericht Herne (Nordrhein-Westfalen) verhängten Bewährungsauflagen verstoßen hatte, kam für ihn laut Haftbefehl nur noch ein achtmonatiger Freiheitsentzug in Frage. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den Rumänen in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein. Im Traunsteiner Gefängnis fand sich auch ein 42-Jähriger wieder, der ebenfalls aus Rumänien stammt. Gegen ihn lag, wie die Bundespolizisten bei der Personenkontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze bei Kiefersfelden herausfanden, ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg vor. Demnach steht der Mann im dringenden Verdacht, in zwei Fällen einen Diebstahl begangen zu haben. Nachdem der verhaftete Rumäne beim Rosenheimer Gericht vorgeführt worden war, lieferten ihn die Beamten ins Gefängnis ein, wo er auf die weiteren Verfahrensschritte zu warten hat. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .