221209-1. Silvester 2022/2023 – Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt
1. Silvester 2022/2023 - Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt
Zeit: 31.12.2022, 18:00 Uhr bis 01.01.2023, 01:00 Uhr
Ort: Hamburg-Altstadt/-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und Rathausmarkt
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wird das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Nach den pandemiebedingten Einschränkungen in den beiden vergangenen Jahren rechnet die Polizei bei dem anstehenden Jahreswechsel wieder mit einer deutlich stärkeren Frequentierung der Hamburger Innenstadt. In Anlehnung an die Erfahrungen aus den Vorpandemiejahren geht die Polizei Hamburg davon aus, dass etwa 10.000 Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern.
Anlässlich der Feierlichkeiten zu Jahreswechseln kam es vor 2019 in diesem Bereich immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch - mitunter absichtlich - unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucher(innen) und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 erließ die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maßnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besucherinnen und Besuchern einen möglichst sicheren und damit auch vergnüglichen, letzten Tag des Jahres 2022 zu ermöglichen, erlässt die Polizei auch für das bevorstehende Silvester eine (im Vergleich zu 2019) in Teilen modifizierte Allgemeinverfügung. Diese untersagt erneut das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2022, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2023, 01:00 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden, wie gewohnt, ab den frühen Abendstunden des 31.12. verstärkt im Bereich der Binnenalster sowie des Rathausmarkts präsent sein und auch auf die übrigen Teile der Innenstadt ein besonderes Augenmerk legen.
Die Polizei Hamburg wird auch die diesjährigen Erfahrungen wieder auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 vorgenommen werden.
Zim.
Rückfragen der Medien bitte an:
Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de