Ermittlungen der EG Zentral zu polizeiinternen Gruppenchats

Im Rahmen von Ermittlungen der EG Zentral des Landeskriminalamtes Berlin stießen Ermittlerinnen und Ermittler bei der Auswertung beschlagnahmter Beweismittel auf zwei weitere polizeiinterne Gruppenchats, in welche potentiell strafbare und disziplinarwürdige Inhalte eingestellt worden sind. Die EG Zentral leitete daraufhin unmittelbar Ermittlungen ein, die derzeit insgesamt 62 Polizeiangehörige betreffen. Nach erster rechtlicher Würdigung sind die Inhalte nicht strafrechtlich, aber disziplinar- und dienstrechtlich relevant. Die Rollen der beteiligten Dienstkräfte sind dabei unterschiedlich und reichen von aktivem Tun bis zum Dulden entsprechender Inhalte. Maßnahmen werden derzeit für alle Beteiligten dieser Chatgruppen geprüft. In Einzelfällen erfolgten bereits Umsetzungen. „Die Achtung der Menschenwürde sowie die Verfassungstreue sind Grundfeste unseres Berufs. Dienstliches und außerdienstliches Verhalten von Polizistinnen und Polizisten darf keinen Zweifel daran aufkommen lassen. Daher gehen wir mit der EG Zentral nicht nur politisch motiviertem strafbaren Handeln von Polizeikräften nach, sondern prüfen dort auch Sachverhalte unterhalb der Strafbarkeitsschwelle im Hinblick auf arbeits- oder dienstrechtliche Verstöße, die mit der Rolle und dem Selbstverständnis der Polizei Berlin nicht vereinbar sind.“ In einem gesondert geführten Ermittlungsverfahren, wegen des Verdachts des Geheimnisverrats, ergaben sich im Zuge der Handyauswertung Anhalte für weitere Straftaten. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin in enger Zusammenarbeit mit der beim Polizeilichen Staatsschutz neu gegründeten Ermittlungsgruppe “Zentral” nunmehr gegen fünf beschuldigte Polizeibeamte aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts der mutmaßlichen Volksverhetzung und des Verwendens von verfassungsfeindlichen Symbolen. Ihnen wird vorgeworfen, in einer Chatgruppe mit zwölf Teilnehmern Nachrichten mit menschenverachtenden Inhalten versandt zu haben. Aus diesem Anlass wurden am heutigen Tag richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse an den Wohn- und Aufenthaltsorten der Beschuldigten sowie zwei Dienstanschriften vollstreckt. Die Durchsuchungen verliefen mit Erfolg. Die Auswertungen der Beweismittel dauern an. Neben der strafrechtlichen Relevanz prüft die Polizei Berlin für alle Beteiligten dieser Chatgruppe disziplinare bzw. dienstrechtliche Maßnahmen.