Essen: 47-jähriger E-Scooter-Fahrer nach Sturz schwer verletzt
45276 E.-Steele: Gestern am späten Abend (17. Dezember, gegen 22:30 Uhr) hat sich ein 47-Jähriger (deutsch) schwere Verletzungen zugezogen, als er auf dem Graffweg mit einem E-Scooter stürzte.
Der Mann war mit zwei Bekannten (m48/m49) auf dem Graffweg in Richtung Hiltrops Kamp unterwegs. Während die beiden Bekannten zu Fuß liefen, fuhr der 47-jährige Essener auf einem E-Scooter. Mit diesem stürzte er und verletzte sich dabei schwer. Der Essener wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Weil er mutmaßlich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss gefahren ist, wurden ihm Blutproben entnommen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich darauf hin:
- E-Scooter haben erhebliches Potenzial, sich selbst/andere zu
gefährden und schwer zu verletzen. - Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für
Autofahrer. Darüber hinaus gilt für Fahrer unter 21 Jahren und
Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot. Wer
unter Drogeneinfluss oder betrunken E-Scooter fährt, muss mit
Bußgeld und Fahrverbot rechnen. - E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und
auf Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die
Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der
Fußgängerzone sind E-Scooter verboten. - Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines
Fahrradhelms wird aber unbedingt empfohlen./SyCRückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
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