Essen: 47-jähriger E-Scooter-Fahrer nach Sturz schwer verletzt

45276 E.-Steele: Gestern am späten Abend (17. Dezember, gegen 22:30 Uhr) hat sich ein 47-Jähriger (deutsch) schwere Verletzungen zugezogen, als er auf dem Graffweg mit einem E-Scooter stürzte. Der Mann war mit zwei Bekannten (m48/m49) auf dem Graffweg in Richtung Hiltrops Kamp unterwegs. Während die beiden Bekannten zu Fuß liefen, fuhr der 47-jährige Essener auf einem E-Scooter. Mit diesem stürzte er und verletzte sich dabei schwer. Der Essener wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Weil er mutmaßlich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss gefahren ist, wurden ihm Blutproben entnommen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich darauf hin: - E-Scooter haben erhebliches Potenzial, sich selbst/andere zu gefährden und schwer zu verletzen. - Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Darüber hinaus gilt für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot. Wer unter Drogeneinfluss oder betrunken E-Scooter fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen. - E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und auf Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind E-Scooter verboten. - Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines Fahrradhelms wird aber unbedingt empfohlen./SyCRückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de