Weitere Senioren von kreisweiten Betrugsfällen betroffen

In den vergangenen Tagen sind der Polizei weitere Fälle von betrogenen Senioren im Mühlenkreis bekannt geworden. In drei Fällen hatten die Betrüger Erfolg, in einem Fall kam es zu keiner Schädigung. So wurde einer lebensälteren Frau in Telefonaten suggeriert, dass ihr Geld auf dem Bankkonto nicht mehr sicher sei. In der Folge ließ sich die über 80-Jährige überreden, einen sechsstelligen Geldbetrag von ihrem Konto abzuheben und diesen den falschen Polizisten zur vermeintlich sicheren Verwahrung zu überlassen. Als die Seniorin schließlich bei der Polizei ihr Geld abholen wollte, flog der Schwindel auf. Ein ebenfalls über 80-Jähriger händigte nach erfolgter telefonischer Aufforderung seine EC-Karte und seine PIN-Nummer an falsche Polizisten aus. Es kam zu Abhebungen in vierstelliger Höhe. Der Mann erstattete Anzeige. Zuvor hatten die Betrüger auch in diesem Fall dem Mann gesagt, dass sein Geld nicht mehr sicher sei. Auch ein lebensälteres Ehepaar erhielt einen Anruf eines falschen Polizisten, der die Aushändigung von Wertgegenständen forderte. Der Betrüger berichtete in dem Gespräch von einem Einbruch in der Nachbarschaft. Bei einer angeblichen Festnahme habe man Hinweise auf einen bevorstehenden weiteren Einbruch gefunden. Deshalb müssten Wertgegenstände bei der Polizei verwahrt werden. Daraufhin legte man einen Beutel mit unter anderem Schmuck bei gleichzeitiger telefonischer Anweisung an einem öffentlichen Ort ab, wo sie Kriminelle an sich nahmen. Ebenso wurde ein weiterer über 80-jähriger Mann mit einem Betrugsanruf seitens einer falscher Polizeibeamtin konfrontiert. Der Inhalt des Schockanrufs: Die Tochter des Mannes habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, es sei zur Abwendung einer Strafe eine hohe Geldsumme erforderlich. Zu einer Schädigung kam es glücklicherweise nicht. Die Polizei mahnt wiederholt zur Vorsicht am Telefon. Nicht selten kommt es vor, dass die Geschädigten bei den sehr authentisch wirkenden Gesprächen massiv und permanent unter Druck gesetzt werden. Dazu zählt auch die Androhung einer vermeintlichen Strafe, sofern die Angerufenen über die angeblich geheimen polizeilichen Ermittlungen etwa Angehörigen berichteten. Das entspricht nicht der Wahrheit. Hierzu stellt die Polizei klar: "Derartige Vorgehensweisen der Polizei gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Die Androhungen innerhalb der Telefonate dienen ausschließlich dazu, Angehörige über die Betrugsmaschen nicht in Kenntnis zu setzen und so den Betrugserfolg nicht zu gefährden." Einer der wichtigsten Punkte aus Sicht der Polizei besteht darin, dass Betroffene bei Erhalt entsprechender Anrufe richtig handeln, die Gespräche in jedem Fall eigenständig durch komplettes Auflegen beenden und die Polizei hierzu durch Neuwahl der Notrufnummer 110 in Kenntnis setzen. Die Wahl der Notrufnummer im Rahmen des Gesprächs ohne eigenes Auflegen führt zu einem Komplizen des Ganoven. Generell sollte unbedingt allen Verwandten, Freunden oder Bekannten aktiv von dem Erhalt entsprechender Betrugsanrufe berichtet werden, so der dringende Appell der Ermittler. Nur so kann nach Auffassung der Polizei Minden-Lübbecke neben einer Medienberichterstattung ein größtmöglicher Personenkreis vor den Maschen gewarnt werden. Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an: Polizei Minden-Lübbecke Telefon: 0571/8866 1300/-1301 /-1302 E-Mail: pressestelle.minden@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeit: Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke Telefon: (0571) 8866-0