Fahrzeugführer benutzt unbefugt einen PKW und verursacht mit diesem einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung
Am 06.01.2021 um 19:56 Uhr meldete sich eine Hinweisgeberin beim Notruf des Polizeipräsidiums Neubrandburg und teilte mit, dass ihr Exfreund ihren PKW unbefugt gebraucht habe und damit verunfallt sei. Sie vermutet, dass er alkoholisiert sei.
Der Unfallort auf der B 110 in Höhe der Ortschaft Zarrenthin wurde durch sofort eingesetzte Polizeibeamte des Polizeihauptrevier Anklam und des Polizeihauptrevier Demmin aufgesucht. Vor Ort wurde der 30-jährige, deutsche Fahrzeugführer angetroffen. Nach ersten Erkenntnissen war er mit dem PKW Audi aus bisher unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Straßenbaum kollidiert.
Die eingesetzten Beamten stellten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers fest und führten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,99 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Durch den Verkehrsunfall entstand Sachschaden am PKW in Höhe von ca. 5.000 EUR. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis aufgenommen. Darüber hinaus muss er sich wegen unbefugter Benutzung eines Kraftfahrzeuges verantworten.
Im Auftrag
Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
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