Dinslaken – Autofahrerin und Zeugen nach Unfall mit E-Scooter-Fahrerin gesucht / Polizei gibt Tipps

Am Montag gegen 18.50 Uhr kam es an der Thyssenstraße zu einem Zusammenstoß zwischen einer unbekannten Autofahrerin und einer 16-jährigen Dinslakenerin. Die 16-jährige Dinslakenerin befuhr mit einem E-Scooter den Gehweg der Thyssenstraße aus Richtung Karlstraße in Richtung Magnusstraße. In Höhe der Einmündung eines dortigen Parkplatzes eines Warenhauses kam es zwischen der 16-Jährigen und der unbekannten Autofahrerin zum Zusammenstoß. Die Unbekannte beabsichtigte, vom Parkplatz aus auf die Thyssenstraße einzubiegen. Nach dem Zusammenstoß erkundigte sich die Unbekannte bei der 16-Jährigen ob sie verletzt sei und fragte sie zudem, ob sie die Polizei hinzuziehen solle. Zu diesem Zeitpunkt hatte die 16-Jährige jedoch keine Schmerzen und verneinte die Frage der Unbekannten. Zudem kamen mehrere unbekannte Zeugen hinzu, die sich auf dem Parkplatz aufhielten und erkundigten sich ebenfalls bei dem Mädchen. Nachdem sich die Unbekannte die Personalien der 16-Jährigen notierte, entfernten sich beide von der Unfallörtlichkeit. Im Nachhinein stellte sich dann heraus, dass die Jugendliche sich doch verletzt hatte. Daraufhin rief die Mutter die Polizei. Diese stellte ebenfalls leichte Beschädigungen an dem Roller fest. Beschreibung der unbekannten Autofahrerin: Ca 50 Jahre alt, trug kurze blonde Haare, zur Seite gekämmt und war mit einem silberfarbenen Kleinwagen unterwegs. Die Polizei bittet die Autofahrerin sowie die Zeugen, sich bei der Wache in Dinslaken, Telefon 02064 / 622-0, zu melden. Weiterhin rät die Polizei: Im Zusammenhang mit dieser Unfallflucht weist die Polizei erneut darauf hin, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, verpflichtet ist, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei unverzüglich zu informieren. Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen! Rufen Sie die Polizei, wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht erreichen können! Fahren Sie auf keinen Fall fort! Bei einer Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug! Eine Einigung am Unfallort mit minderjährigen Unfallbeteiligten ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de