Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Bei Personenkontrollen hat die Bundespolizei in Kiel zwei Haftbefehle vollstreckt.
Am Kieler Ostuferhafen haben die Polizisten am Donnerstag (12.01.) gegen 17:30 Uhr im Rahmen der Binnengrenzfahndung einen 38-jähriger Mann aus Belarus festgestellt. Der Mann reiste mit der Fähre aus Litauen ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Fahndungsnotierung fest. Es konnte ermittelt werden, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg/Breisgau ihn per Haftbefehl suchte. Demnach wurde er vom Amtsgericht Lörrach wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,-EUR oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe entrichten konnte, durfte er seinen Weg fortsetzen.
Gegen 03:30 Uhr des heutigen Tages (13.01.) hatten Bundespolizisten dann erneut einen "richtigen Riecher", als sie einen 20-jährigen Mann im Kieler Hauptbahnhof kontrollierten. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Das Amtsgericht Kiel hatte gegen ihn wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls einen Unterbringungsbefehl für ein psychiatrisches Krankenhaus erlassen. Der Mann wurde verhaftet und der Bundespolizeiwache im Kieler Hauptbahnhof zugeführt. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei in eine psychiatrische Klinik verbracht.
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