Haftbefehl, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Bundespolizei festgestellt
Am vergangenem Wochenende haben Bundespolizisten am Fährhafen Puttgarden bei der Ein- und Ausreiseüberwachung einen Haftbefehl vollstreckt, einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis festgestellt sowie eine totalgefälschte belgische Identitätskarte sichergestellt.
Am Samstag (21.01.) gegen 13:00 Uhr geriet ein Mann bei der Kontrolle eines international verkehrenden Reisebusses in den Fokus der Beamten. Bei der Überprüfung der Reisedokumente stellten die Bundespolizisten Unregelmäßigkeiten fest. Die ausgehändigte belgische Identitätskarte wurde nach Sicht- und Urkundenechtheitsprüfung als vermutliche Totalfälschung eingestuft. Da der Mann keine anderen Legitimationspapiere mit sich führte, wurde er mit auf die Dienststelle genommen. Hier konnten die Polizisten ermitteln, dass es sich um einen 29-jährigen Algerier handelt. Nach Anzeigenaufnahme wegen unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung wurde er zuständigkeitshalber an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Neumünster verwiesen.
Am Sonntag (22.01.) gegen 10:00 Uhr geriet ein PKW mit deutscher Zulassung in den Fokus der Bundespolizei. Bei der Überprüfung der Reisedokumente legte der Fahrer seine ungarische Identitätskarte sowie seinen ungarischen Führerschein vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab einen Fahndungstreffer. Die Stadt Chemnitz hatte den 37-Jährigen, seit März 2022, ein rechtskräftiges Fahrverbot auferlegt und ihn aufgefordert seinen Führerschein abzugeben. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam und er nun am Steuer des Fahrzeugs festgestellt wurde, hat er sich strafbar gemacht. Aufgrund der Zuständigkeit wurde der Sachverhalt an die Landespolizeistation Burg abgegeben.
Wenige Stunden später gegen 14:40 Uhr überprüften die Beamten in der Ausreisespur einen LKW mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Personalien des 42-jährigen Fahrers stellten sie eine Fahndungsnotierung fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Betruges vor. Demnach wurde er vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.080EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen verurteilt. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und mit auf die Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Da der Mann gewillt war die Geldstrafe zu bezahlen, wurde ihm die Möglichkeit gewährt und es ging in polizeilicher Obhut zum nächsten Bankautomaten. Nach Zahlung der Geldsumme durfte er mit seinem LKW die Fahrt fortsetzen.
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