Bundespolizei Flughafen Hannover: Familienhilfe bei Haftbefehl, Mehrere Haftbefehle durch Bundespolizei vollstreckt.
Am heutigen Vormittag wurde ein 26-jähriger Serbe bei der Einreisekontrolle aus Belgrad festgenommen. Der Mann hatte aus einer Verurteilung wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte seine Strafe nicht angetreten und hatte sich ins Ausland abgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat ihn daraufhin zur Festnahme ausgeschrieben. Bei der Bundespolizei am Flughafen Hannover wurden nun 2.250 EUR Geldstrafe fällig oder alternativ der Aufenthalt von 170 Tagen im Gefängnis. Da der Mann das Geld vor Ort nicht aufbringen konnte sprang ihm sein Bruder zur Seite. Dieser wollte den 26-jährige am Flughafen abholen und kümmerte sich nun um die Beschaffung des Geldes. Nach Zahlung des Geldbetrages vor Ort konnten die Brüder zusammen nach Hause reisen.
Zur selben Zeit wurde bei der Ausreisekontrolle nach Belgrad ebenfalls ein Serbe auffällig. Die Fahndungsabfrage der kontrollierenden Beamten ergab, dass der 46-jährige festzunehmen ist. Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte den Mann, da er seine Strafe von 20 Tagen oder 800 EUR aus einer Verurteilung wegen Diebstahls nicht vollständig bezahlt hatte. Um seine Reise nicht zu gefährden und somit der Haft zu entgehen bezahlte er den Restbetrag von 239 EUR bei der Bundespolizei und erreichte sogar noch seinen Flug nach Belgrad.
Ein 54-jähriger geriet bei der Kontrolle von Passagieren nach Belgrad auch noch ins Visier der Beamten. Der Mann hatte noch zwei Haftbefehle sowie eine Vermögensabschöpfung zu begleichen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg suchte den Griechen mit Haftbefehl, da er wegen Subventionsbetrug zu einer Geldstrafe von 2.800 EUR verurteilt wurde. Aus den Taterträgen sind in diesem Zusammenhang 9.000 EUR einzuziehen. Da der Mann Bargeld für die Reise mit sich führte, konnte er den von der Haft befreienden Betrag in Höhe von 2.800 EUR bezahlen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg konnten weitere 2.400 EUR aus den Taterträgen gepfändet werden. Wer jetzt gedacht hatte, der Reise nach Belgrad steht nun nichts mehr im Wege, weit gefehlt. Auch die Staatsanwaltschaft Freiburg suchte den Mann mit Haftbefehl. Hier hatte der 54-jährige wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz noch einen Tag Haft oder 50 EUR, plus 36 EUR Kosten offen. Trotz des nunmehr doch arg strapazierten Reisebudgets konnte der Mann auch diese Strafe von 86 EUR noch bezahlen und damit nach Belgrad weiterreisen.
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Detlef Zieling
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