BPOL NRW: Ohne Ticket alkoholisiert im Zug – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl nach Widerstand

Am Montagabend (27. Februar) soll sich ein Mann in einem Schnellzug aggressiv verhalten haben. Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof überprüften den 38-Jährigen und stellten fest, dass er bereits gesucht wurde. Gegen 19:20 Uhr bat der Zugbegleiter des IC 2400 (Köln - Essen) die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen um Unterstützung, da sich im Zug ein Mann ohne gültigen Fahrschein befinden würde. Zudem sei dieser stark alkoholisiert und äußerst aggressiv. Die Beamten empfingen den einfahrenden Intercity am Bahnsteig zu Gleis 4. Anschließend kontrollierten sie den polnischen Staatsbürger und stellten fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Würzburg zur Fahndung ausgeschrieben ist. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den 38-Jährigen rechtskräftig im April 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagen zu je 40 Euro verurteilt. Der Mann hatte bisher nur einen Teil seiner Strafe beglichen, weshalb er per Haftbefehl gesucht wurde. Die restliche Geldstrafe von 720 Euro konnte der Mann ohne festen Wohnsitz jedoch nicht aufbringen. Bei der Durchsuchung leistete der Aggressor Widerstand und sperrte sich. Er erhob die Faust zu einem Schlag, welchen die Polizisten abwehren konnten. Zudem trat er mehrfach nach den Beamten, versuchte sich aus der Fesselung zu lösen und beleidigte die Einsatzkräfte in polnischer Sprache. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 38-Jährige mit 1,9 Promille alkoholisiert war. Nach seiner Festnahme wurde der Gesuchte für 16 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Bundespolizisten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Erschleichens von Leistungen ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.