E-Bike-Fahrer stürzt mit 2,28 Promille
Das Kriminalkommissariat Rostock hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem am gestrigen Dienstag ein 57-jähriger betrunkener E-Bike-Fahrer einen Polizei- und Rettungseinsatz auslöste.
Mitarbeiter des Rettungsdienstes informierten die Polizei, da der 57-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol stand und mit dem E-Bike gestürzt war. Während der Verkehrsunfallaufnahme gab der Rostocker an, dass er auf dem Weg nach Hause 65 km/h gefahren sei und zuvor Alkohol getrunken habe. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille.
Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht und das E-Bike sichergstellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingeleitet und die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Rostock dauern weiter an.
In diesem Zusammenhang weist die Rostocker Polizei nochmals darauf hin, dass für E-Bike-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten die 0,0 Promille-Grenze und sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Lenker eines E-Bikes.
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