Versicherungskennzeichen noch nicht überall gewechselt

Seit dem 01.03.2023 benötigen die Fahrer von Mofas, E-Scootern, Mopeds, S-Pedelecs und anderen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Seitdem wurden vermehrt Verstöße festgestellt und Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, da die Fahrer noch das grüne Versicherungskennzeichen aus dem vorigen Versicherungsjahr an ihrem Kraftfahrzeug angebracht hatten. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten und somit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert zu sein, bittet die Polizei eindringlich darum, die entsprechenden Kennzeichen anzubringen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland Pressestelle Liesa Volkmann Telefon: 0441/790-4004 E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de