Nr.: 0159 –Polizei stoppt betrunkenen Schiffsführer–
-Ort: Bremen-Hemelingen, OT Hastedt, Hemelinger Schleuse
Zeit: 09.03.2023, 16 UhrDie Wasserschutzpolizei Bremen kontrollierte am Donnerstag ein Binnenmotorschiff auf der Weser. Der Schiffsführer stand deutlich unter Alkoholeinfluss und musste sich einer Blutentnahme unterziehen.
Die Einsatzkräfte überprüften das Frachtschiff am Nachmittag im Bereich der Hemelinger Schleuse. Bei dem 62 Jahre alten Kapitän wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,8 Promille ergab. Die Weiterfahrt des Schiffes wurde untersagt, der 62-Jährige musste mit zur Wache kommen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt.
Die Polizei weist daraufhin, dass sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen die "0,5-Promillegrenze" gilt. Eine Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit).
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