BPOLI MD: Teenager rauben Mann aus, weitere Ermittlungsverfahren bei allen Beteiligten kommen hinzu
Am Freitagabend, den 10. März 2023 wurde die Bundespolizei im Haupt-bahnhof Magdeburg gegen 23:30 Uhr durch eine Verkäuferin über eine Raubstraftat in der Haupthalle des Bahnhofes informiert. Demnach schlugen und traten zwei Jugendliche auf einen Reisenden ein und ent-wendeten ihm die Geldbörse. In dieser befanden sich laut Aussage des 32-jährigen Geschädigten, der glücklicherweise unverletzt blieb, circa 500 Euro Bargeld sowie seine Personaldokumente. Eine Streife der Bundespolizei stellte die beiden 14- und 16-jährigen, deutschen Tatverdächtigen und nahm sie gemeinsam mit dem geschädigten, indischen Staatsangehörigen für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle. Das Diebesgut konnte bei der anschließenden Durchsuchung jedoch nicht festgestellt werden. Dafür wurde bekannt, dass der 14-Jährige, der auch unter Alkoholeinfluss stand, als vermisst galt. Der 16-Jährige wohnt, ebenfalls wie sein Kompagnon, in einer Jugendeinrichtung. Beide Teenager wurden in Gewahrsam genommen und nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen an den Kinder- und Jugendnotdienst übergeben. Sie erwartet jeweils eine Strafanzeige wegen Raubes, welche zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben wird.
Bei der Videosichtung wurde bekannt, dass die Geldbörse an einen wei-teren Täter übergeben wurde. Dieser verließ zunächst den Hauptbahn-hof, kehrte allerdings später zurück und konnte ebenfalls durch die Bundespolizisten gestellt werden. Auch bei seiner Durchsuchung konnte das Portemonnaie nicht aufgefunden werden. Dafür stellten die Einsatzkräfte bei dem 34-Jährigen jedoch ein Einhandmesser sowie einen Grinder mit betäubungsmittelähnlichen Anhaftungen fest und sicher. Neben der Anzeige wegen des Raubes kommen bei dem Deutschen weitere Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Waffengesetzes und der Waffenverbotszone hinzu.
Letztendlich kam heraus, dass auch der Geschädigte kein unbeschrie-benes Blatt ist: Gleich zwei Behörden ersuchten den aktuellen Wohnsitz des Mannes. So ermittelt das Amtsgericht Frankfurt/Main wegen Bedrohung und die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen einer räuberischen Erpressung gegen ihn. Beide Behörden wurden entsprechend informiert. Zudem hält sich der Inder derzeit unerlaubt im Bundesgebiet auf. Dementsprechend wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt.
Die Ermittlungen zum Verbleib des Diebesgutes sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
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