Moers – E-Scooterfahrer war mit über 2,8 Promille unterwegs

Am Freitagnachmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung ein E-Scooterfahrer auf der Klever Straße auf, weil dieser noch ein Kind auf der Trittfläche beförderte. In Höhe der Wilhelm-Schroeder-Straße konnte der 53-jährige Fahrzeugführer gegen 16.15 Uhr angehalten und überprüft werden. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass die Atemluft des Mannes stark nach Alkohol roch. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Mann musste die Beamten zur Wache Moers begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Den 53-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren. Der Zwölfjährige Sohn des 53-Jährigen begab sich bereits zu Beginn der Kontrolle zu einem nahegelegenen Jugendtreff. Die Polizei weist im Zusammenhang mit E-Scootern nochmal auf folgendes hin: E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Zum Führen eines E-Scooter muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Es ist keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nötig. Es besteht keine Helmpflicht (die Polizei rät dennoch dazu, einen Helm zu tragen). Der E-Scooter muss versichert werden - analog zu Mofa's benötigt man eine Versicherungsplakette, die nach hinten gut sichtbar anzubringen ist. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar. E-Scooter sind zulassungsfrei, man braucht allerdings eine Betriebserlaubnis. Diese ist beim Kauf normalerweise dabei. Ein E-Scooter darf nur auf dem Radweg gefahren werden (wenn kein Radweg vorhanden ist muss man auf der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Beim Alkohol gelten die gleichen Werte wie beim Auto (0,5 Promillegrenze). Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de