BPOLI MD: Binnen vier Stunden – Vollstreckung zweier Haftbefehle durch Bundespolizei
In der Nacht von Freitag, den 31. März auf Samstag den 1. April 2023 vollstreckte die Bundespolizei gleich zwei Haftbefehle.
Gegen 23:30 Uhr kontrollierte eine eingesetzte Streife am Magdeburger Hauptbahnhof eine 25-Jährige. Beim Abgleich ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass Sie per Vollstre-ckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde. Im August 2022 wurde die Deutsche durch das Amtsgerichts Burg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da sie weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Haftantritt stellte, erging jener Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten der Gesuchten auf der Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der dort durchgeführten Durchsuchung wurde zudem ein Messer mit feststehender, fünf Zentimeter langer Klinge aufgefunden, welches die 25-Jährige widerrechtlich in der Waffenverbotszone geführt hatte und somit eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zur Folge hatte. Da sie die geforderte offene Geldsumme nicht aufbringen konnte, brachten sie Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle.
Keine vier Stunden später klickten die Handschellen am Stendaler Hauptbahnhof. Dort wurde ein 24-Jähriger kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal fest. Bereits im Juni 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Stendal wegen unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Deutsche bisher nur einen sehr geringen Teil der Geldstrafe beglich, erging im Oktober des vergangenen Jahres der Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Beamten. Weder er selbst noch seine Mutter konnten die offene Geldstrafe von 1100 Euro begleichen. Demnach erfolgte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen ebenfalls eine Übergabe an eine Justizvollzugsanstalt.
Die jeweiligen ausschreibenden Behörden wurden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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