Alkoholisierter Radfahrer nach Verkehrsunfall verletzt – Polizei sucht Zeugen / weitere Feststellungen der Polizei im Straßenverkehr

Ein 36-jähriger Radfahrer wurde ersten Erkenntnissen nach bei einem Verkehrsunfall am 31.3. in Schwerin leicht verletzt. Er sei ersten Angaben nach gegen 17.30 Uhr am Bürgermeister-Bade-Platz mit einem Pkw in Konflikt geraten und daraufhin gestürzt. Der Fahrer des Pkw hätte sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt. Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeihauptreviers fest, dass der Verletzte spürbar unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 2,8 Promille, so dass die Entnahmen von Blutproben veranlasst wurden. Des Weiteren wurde gegen den deutschen Radfahrer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt. Die Ermittlungen in diesem Fall werden durch das Kriminalkommissariat Schwerin durchgeführt. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen: Wer kann Angaben zu dem geschilderten Verkehrsunfall oder zum unbekannten Pkw-Fahrer oder dessen Fahrzeug machen? Hinweise bitte unter Telefonnummer 0385/5180-2224 o. -1560. Ein weiterer Verkehrsunfall unter Beteiligung einer alkoholisierten Radfahrerin ereignete sich am 1.4. in der Altstadt: Gegen 1:30 Uhr stürzte eine 33-jährige Schwerinern alleinbeteiligt in der Arsenalstraße und zog sich Verletzungen zu. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,58 Promille, so dass auch hier die Entnahme einer Blutprobe nötig wurde. Die Deutsche wurde des Weiteren zur Behandlung ins Klinikum gebracht. Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gefertigt. Eine weitere Verkehrsstraftat stellten die Polizeibeamten am 2.4. in Schwerin-Lankow fest: Gegen 2.05 Uhr am Morgen befuhr ein 28-jähriger Schweriner mit einem E-Scooter den Gehweg entlang der Gadebuscher Straße. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle des deutschen Fahrers. Dabei wurde festgestellt, dass auch dieser alkoholisiert war. Eine durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,57 Promille. Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit diesem Alkoholwert stellt eine Straftat dar, so dass die Entnahme einer Blutprobe auch hier nötig war. Strafanzeige wurde erstattet, des Weiteren wird der Fall auch der Führerscheinstelle gemeldet. Und schließlich stoppten die Beamten noch am 2.4. einen weiteren Fahrer, der ersten Erkenntnissen nach unter dem Einfluss berauschender Substanzen mit einem E-Roller unterwegs war: Gegen 15.30 Uhr fiel der 37-jährige Schweriner den Beamten auf, weil er mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen in der Hamburger Allee unterwegs war. Da der Verdacht eines vorherigen Rauschmittelkonsums bestand, wurde dem Deutschen von einem Arzt eine Blutprobe entnommen und von der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Des Weiteren erwartet den Mann eine Strafanzeige, weil er mit dem Fahrzeug ohne gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag unterwegs war und Betäubungsmittel bei sich hatte. Die weiteren Ermittlungen führt das Kriminalkommissariat Schwerin. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Rainer Autzen Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de