BPOLI PW – GdpD POM: Ladendiebstahl aufgeklärt und Haftbefehl vollstreckt
Beamte der Bundeszollverwaltung kontrollierten gestern Mittag am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck einen 35- jährigen polnischen Staatsangehörigen. Er konnte keine Personaldokumente vorweisen. Eine Streife der Bundespolizei wurde hinzugezogen, übernahm den Sachverhalt und stellte die Identität des Polen zweifelsfrei fest.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab zwei Fahndungsausschreibungen zur Festnahme, hierbei handelte es sich um
einen Vollstreckungshaftbefehl der STA Görlitz aus dem Jahr 2014. Grund: Diebstahl - hiernach hatte der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 262 Tagen zu verbüßen
Die zweite Ausschreibung erfolgte durch die Ausländerbehörde Görlitz. Grund: Verlust der Freizügigkeit
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Ausschreibung zur Ausweisung/Abschiebung durch die Ausländerbehörde Görlitz keine Bestandskraft mehr hat. Die Verfügung wurde mit Wirkung vom 21.10.2015 für die Dauer von 5 Jahren nach Ausreise bzw. Abschiebung erlassen. Der Pole war am 21.10.2015 nach Haftentlassung aus der JVA Görlitz nach Polen abgeschoben worden, so dass die Verfügung mit Wirkung vom 21.10.2020 keine Rechtskraft mehr hat.
Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen wurden u.a. vier Kaffeepackungen der Marke "Dallmayr Prodomo" aufgefunden.
Diese konnten einem kurz zuvor begangenen Ladendiebstahl im REWE-Markt im Seebad Ahlbeck zugeordnet werden. Der Tatverdächtige wurde mittels Fotovorlage zweifelsfrei vom Personal des Marktes identifiziert. Das Stehlgut wurde
nach erfolgter Sicherstellung an das berechtigte Personal des REWE-Marktes übergeben. Nach Anzeigenaufnahme und Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgte die Einlieferung in die JVA Stralsund.
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