BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Osterwochenende sieben Personen am Flughafen Düsseldorf

Am vergangenen Osterwochenende (07.-09.04.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Reisende. Zu Beginn wurde am frühen Morgen des Karfreitags, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach London/Großbritannien, ein 62-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen fünffacher Steuerhinterziehung zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Juli 2022 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Großbritannien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen jedoch abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen. Etwa anderthalb Stunden später stellten die Bundespolizeibeamten einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Essen im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai 2021 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen konnte der in Gladbeck lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort beglich. Am Freitagabend dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Gegen den 63-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vor. Diese hatte im November 2022 einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den bereits im Dezember 2019 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen. Am Morgen des Ostersonntags dann wurde ein weiterer deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Barcelona/Spanien befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen des gemeinschaftlichen Betruges gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen hat. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der 38-jährige Düsseldorfer die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen. Nachmittags stellten die Bundespolizeibeamten einen 53-jährigen kroatischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Landshut im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im November 2021 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 37 Tagen konnte der in Lengerich lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 740 Euro vor Ort beglich. Kurze Zeit später wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten ebenfalls zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina vorstellte. Gegen den 50-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Diese hatte auch im März dieses Jahres 2022 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im November 2021 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte auch dieser in Lengerich lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen. Zuletzt wurde am Abend des Ostersonntags ein tunesischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Tunis/Tunesien vorstellte. Gegen den 37-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor. Diese hatte im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den bereits im November 2020 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 720 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen abwenden und seine Heimreise nach Berlin fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.