Verbot zweier Versammlungen
Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin heute zwei für das bevorstehende Wochenende angezeigte Versammlungen sowie die Durchführung jeder Ersatzveranstaltung bis zum 16. April 2023 in Berlin verboten.
Basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit, weitergehenden Erkenntnissen und Erstellung einer Prognose hat die Prüfung der Versammlungsbehörde ergeben, dass die unmittelbare Gefahr besteht, dass es bei den Versammlungen zu
- volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen,
- Gewaltverherrlichung,
- dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie
- Gewalttätigkeiten
kommt.
Die Verbote betreffen folgende Versammlungen:
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Kundgebung, 17.30 bis 19 Uhr, Hermannplatz
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Aufzug, 16 bis 18 Uhr, Rathaus Neukölln – Erkstraße – Sonnenallee – Hermannplatz