Drei Fahndungserfolge bei Kontrollen der Bundespolizei
Im Zuge von Kontrollen in Puttgarden, Kiel und Lübeck konnte die Bundespolizei gestern (18.04.2023) drei Personen feststellen, die per Haftbefehl gesucht wurden.
Alle drei konnten die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen und wurden in die JVA gebracht.
In Puttgarden kontrollierte die Bundespolizei gegen 15:40 Uhr einen Reisebus im Fährhafen, der aus Dänemark kam.
Die Fahndungsüberprüfung eines 45-jähriger Slowaken, ergab für seine Person gleich vier Fahndungstreffer.
Im ersten Fall wurde er durch ein Gericht wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz EU zu einer Geldstrafe von 1284,50EUR oder 120 Tage Freiheitsstrafe verurteilt.
Im zweiten Fall hatte ihn ein Gericht wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) zu einer Geldstrafe von 684,50 oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Zusätzlich hatten ihn eine Staatsanwaltschaft zwei Mal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Die Kollegen in Puttgarden ermöglichten ihm die Zahlung der fälligen Geldbeträge.
Der Slowake konnte die Summe von 1969EUR nicht begleichen und wurde in eine JVA gebracht.
Auch am Ostuferhafen in Kiel wurde eine Kontrolle durch die Bundespolizei durchgeführt.
Gegen 17:20 Uhr fiel den Beamten ein 24-jähriger Litauer ins Auge.
Und sie sollten recht behalten mit ihrem Bauchgefühl.
Gegen den 24-Jährigen lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vor.
Ein Gericht hatte den Mann wegen gemeinschaftlich begangenen Einbruchdiebstahls zu 1473,50EUR oder 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Geldstrafe hatte er noch nicht beglichen und konnte es auch am 18.04.2023 nicht.
So ging auch für ihn die Reise in die nächste JVA.
Last but not least kontrollierte die Bundespolizei gegen 21:30 Uhr in Lübeck am Hauptbahnhof eine 27-jährige Deutsche.
Auch gegen sie lagen zwei Haftbefehle und drei weitere Fahndungsnotierungen vor.
Ein Gericht hatte sie wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 3394,13EUR oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Im zweiten Fall wurde sie wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit zu insgesamt 105,50EUR Geldbuße oder 2 Tage Erzwingungshaft verurteilt.
Auch zwei Aufenthaltsermittlungen und eine Anordnung zur Einziehung ihrer Fahrerlaubnis konnten zusätzlich ermittelt werden. Sie konnte die geforderte Summe von 3499,63EUR nicht zahlen und wurde in die nächste JVA eingeliefert.
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