BPOL NRW: Fünf Festnahmen: / Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
In der Nacht vom 19. Auf den 20. April 2023 vollstreckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in weniger als sieben Stunden fünf Haftbefehle.
Zunächst kontrollierten die Bundespolizisten gegen 19:30 Uhr einen 43-Jährigen, der im Begriff war, nach Bergamo zu fliegen.
Gegen den rumänischen Staatsangehörigen lag jedoch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden (Oberpfalz) vor, da der Gesuchte eine Geldstrafe in Höhe von 1586 Euro wegen Urkundenfälschung aus dem vergangenen Jahr nicht bezahlt hatte.
Zu seinem Glück konnte ein Freund die Summe bei einer Polizeiwache einzahlen, dem Festgenommenen blieb somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen erspart.
Bereits kurze Zeit später gegen 21:00 Uhr wurden die Beamten erneut fündig: Im Rahmen einer Einreisekontrolle überprüften sie einen bulgarischen Staatsangehörigen, der ebenfalls mit Haftbefehl gesucht wurde: Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte den 22-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro verurteilt wurden war. Auch er hatte die Geldstrafe nicht beglichen und musste mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen rechnen.
Durch umgehende Begleichung der Summe vor Ort konnte auch er im Anschluss die Polizeiwache auf freiem Fuß verlassen.
Keine zehn Minuten nach dem letzten Aufgriff erschien bereits die nächste Fahndungsnotierung auf den Bildschirmen der Bundespolizisten - diesmal während einer Ausreisekontrolle eines Fluges nach Varna. Der überprüfte bulgarische Staatsangehörige wurde durch die Staatsanwaltschaft Hof gesucht, da diesem nach einer Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs im Jahr 2022 nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen drohte: Seine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zuzüglich 96 Euro Verfahrenskosten war bis zuletzt offengeblieben.
Nach Begleichung der Summe wurde auch er von der Dienststelle entlassen.
Weniger Glück hatte hingegen vier Stunden später gegen 01:35 Uhr ein belgischer Staatsangehöriger, der bei der Einreise aus Istanbul kontrolliert wurde. Als die kontrollierenden Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, stießen sie auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Der 44-Jährige war bereits im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt worden. Diese hatte er bisher nicht gezahlt und konnte auch vor Ort die Summe nicht aufbringen.
Er wurde daraufhin durch Kräfte der Bundespolizei dem Polizeigewahrsamsdienst zugeführt - ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.
Keine weitere Stunde später gegen 02:15 Uhr dann der vorerst letzte Fahndungserfolg der Nacht für die Bundespolizei:
Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe wegen Urkundenfälschung. Der Gesuchte 39-Jährige konnte die Summe in Höhe von 478,50 Euro jedoch vor Ort auf der Dienststelle begleichen und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe über 10 Tage.
Der syrische Staatsangehörige konnte im Nachgang seine Reise fortsetzen.
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