Bundespolizeidirektion München: Mutmaßlicher Schleuser ohne Führerschein befördert fünf Migranten / Bundespolizei ermittelt wegen Schleuserei, Fahrens ohne Führerschein und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise
Die Bundespolizei hat am Dienstag (2. Mai) einen Iraner auf richterliche Anordnung hin in eine Münchner Haftanstalt gebracht. Dem Mann wird vorgeworfen, fünf türkische Staatsangehörige mit dem Pkw illegal über die deutsch-österreichische Grenze geschleust zu haben. Dabei hatte er noch nicht einmal einen Führerschein - zumindest keinen echten. Was der 43-Jährige zunächst als einen Akt der "Nächstenliebe" beschrieben hatte, stellte sich für die Ermittler in Rosenheim nach ersten Erkenntnissen als letzte Etappe einer offenkundig teuer bezahlten Schleusung dar. Die organisierte Reise des Quintetts aus der Türkei fand an der A8 auf Höhe Irschenberg ihr Ende.
Bei der Kontrolle der Pkw-Insassen auf einem Autobahnparkplatz der Autobahn Rosenheim - München stellten die Beamten der Bayerischen Landespolizei fest, dass sich keiner der insgesamt sechs Insassen ausweisen konnte. Der Fahrzeugführer wies sich den Raublinger Fahndern gegenüber mit einem abgelaufenen norwegischen Fremdenpass und einer ebenfalls abgelaufenen italienischen Aufenthaltserlaubnis aus. Bei seiner Durchsuchung tauchten ein lettischer und ein iranischer Führerschein auf. Beide Dokumente konnten als Fälschungen entlarvt werden. Über eine echte Fahrerlaubnis verfügte der Fahrer nicht. Seine fünf Begleiter führten keine Papiere mit. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um Kurden, die ursprünglich aus der Türkei stammen. Sie erklärten aus ihrer Heimat geflohen zu sein und sich bereits dort einer Schleuserorganisation anvertraut zu haben. Für die etappenweise Beförderung nach Deutschland hätten sie 15.000 Euro "hinterlegen" müssen. Ihre Pässe wären ihnen von den Schleppern abgenommen worden.
Die fünf Geschleusten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Ihr Fahrer gestand im Verlauf der Befragung bei der Bundespolizei in Rosenheim ein, dass seine erste Darstellung von der zufälligen Mitnahme der fünf Personen aus reiner "Nächstenliebe" doch nicht ganz der Wahrheit entsprechen würde. Der zuletzt in Italien gemeldete Iraner wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern, der illegalen Einreise, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen angezeigt. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend ordnete das zuständige Amtsgericht in München die Untersuchungshaft an. Die Rosenheimer Bundespolizisten lieferten den mutmaßlichen Schleuser in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein.
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